Herbizidverbot
Unerwünschter Pflanzenbewuchs auf Wegen, Plätzen und Dächern darf nicht mehr mit Herbiziden bekämpft werden.
Seit dem 1. Januar 2001 gilt gemäss Anhang 2.5 der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (SR 814.81) ein umfassendes Verbot für die Verwendung von Unkrautvertilgungsmitteln oder Herbiziden auf und an Strassen, Wegen und Plätzen sowie auf Dächern und Terrassen.
Das Verbot stellt an die Unterhaltsdienste der Gemeinden und öffentlicher Dienste neue Anforderungen. Dass das Totalverbot der Anwendung von Herbiziden auf Strassen, Wegen, Plätzen, Dächern und Terrassen auch für Private gilt, ist in der Bevölkerung noch wenig bekannt.
Praxishilfe umweltverträgliche Vegetationskontrolle
Informationen für Fachleute
Informationen für Private
Problempflanzen
Mustertext für Gemeinden
AUE-Merkblatt
Information des Bundesamtes für Umwelt (BAFU)
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Informationen für Fachleute
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