Schulen
Chemikaliensammlungen von Schulen enthalten teilweise Chemikalien, welche aufgrund ihrer Art, ihres Alters, der ungenügenden Kennzeichnung oder Mängeln bei der Lagerung ein Gefahrenpotential darstellen können.
Informationen über die Beurteilung von einzelnen Schulchemikalien finden Sie in den folgenden Merkblättern:
Merkblatt " Chemikalien in Schulen - Triage und Entsorgung" .
Merkblatt "Pikrinsäure" (Kt. AG)
Bei der Aufbewahrung von gefährlichen Chemikalien müssen u.a. folgende Grundsätze befolgt werden:
Informationen über die Beurteilung von einzelnen Schulchemikalien finden Sie in den folgenden Merkblättern:
Merkblatt " Chemikalien in Schulen - Triage und Entsorgung" .
Merkblatt "Pikrinsäure" (Kt. AG)
Bei der Aufbewahrung von gefährlichen Chemikalien müssen u.a. folgende Grundsätze befolgt werden:
- getrennte Lagerung von Chemikalien, die miteinander gefährliche Reaktionen eingehen (z.B. starke Säuren getrennt von starken Basen lagern); siehe auch Hinweise im Sicherheitsdatenblatt (Kapitel 7 und 10).
- Übersichtliche Lagerung und Schutz vor Herunterfallen (keine überfüllten Regale)
- Chemikalien müssen für Unbefugte (Schülerinnen und Schüler) unerreichbar gelagert werden
- brennbare Lösungsmittel in Schränken / Schrankabteilen aus nicht oder schwerbrennbarem Material lagern
- Auffangwannen für flüssige Chemikalien verwenden (für chlorierte Lösungsmittel aus Metall)
Weitere Informationen zur Lagerung: Lagerung von Chemikalien
Weitere Informationen: Merkblatt "Schulen"
Weitere Informationen: Merkblatt "Schulen"