Hersteller, Importeure

Herstellung und Import von Chemikalien
Als Herstellung im rechtlichen Sinn gelten auch der Import sowie die Vermarktung von chemischen Produkten unter anderem Namen, in einer anderen Verpackung oder zu einem anderen Zweck.
 
Pflichten für die Herstellung von Chemikalien:

Selbstkontrolle
Firmen, welche Chemikalien oder Produkte, die chemische Stoffe enthalten, herstellen oder importieren, unterstehen der
Selbstkontrollpflicht. Dies bedeutet, dass sie in Eigenverantwortung beurteilen müssen, ob ihre Produkte bei der vorgesehenen Verwendung Menschen oder Umwelt gefährden können.
 
Kennzeichnung
Produkte mit gefährlichen Stoffen müssen in Eigenverantwortung gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung umfasst definierte Symbole und Gefahrenhinweise in Textform. Seit 2015 muss die Kennzeichnung nach dem
GHS-System erfolgen. Weitere Informationen dazu finden Sie im Kapitel Kennzeichnung.
 
Zulassung und Meldung von Chemikalien
Biozidprodukte, Pflanzenschutzmittel und gewisse Dünger müssen vor dem Inverkehrbringen vom Bund zugelassen werden.
 
Die übrigen chemischen Produkte müssen in der Regel spätestens 3 Monate nach dem Inverkehrbringen gemeldet werden.
Informationen zur Meldepflicht finden Sie bei der
Anmeldestelle des Bundes.
 
Anmeldung von Neustoffen
Neustoffe sind anmeldepflichtig. Weitere Informationen dazu finden Sie auf unter
www.bag.admin.ch/notification.
 
Sicherheitsdatenblatt
Den beruflichen Verwendern und insbesondere auch dem Zwischenhandel muss jeweils bei der ersten Abgabe sowie auf Wunsch bei weiteren Abgaben ein
Sicherheitsdatenblatt (SDB) zugestellt werden. Bei importierten Chemikalien muss im Sicherheitsdatenblatt die Importeurin aufgeführt werden.
 
Ansprechperson
Wer chemische Produkte herstellt oder importiert ist zudem verpflichtet, der zuständigen kantonalen Fachstelle eine Chemikalien-Ansprechperson mitzuteilen. Benutzen Sie dazu bitte das Formular "
Mitteilung Chemikalien-Ansprechperson".
 
Lagerung
Hier finden Sie
Hinweise zur korrekten Lagerung von Chemikalien.


Weitere Informationen:
Merkblatt A01 Hersteller und Importeure

Kontakt
Amt für Umweltschutz und Energie
Rheinstrasse 29
Postfach
4410 Liestal
T 061 552 51 11
F 061 552 69 84