Bahnschwellen

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Bahnschwellen aus Holz sind mit krebserregenden und umweltgefährdenden Teerölen imprägniert. Auch alte Bahnschwellen enthalten noch einen grossen Teil der ursprünglich eingesetzten Teeröle. Deshalb sind die Abgabe und die Verwendung (Verbauen) von Bahnschwellen im Siedlungsgebiet verboten.
Ausserhalb des Siedlungsgebietes dürfen nur schadstoffarme Bahnschwellen für bestimmte Anwendungen abgegeben und verwendet werden.
Weitere Informationen: Merkblatt Bahnschwellen