Schutzstrategien

Gesetzlichen Grundlagen

Die Syndrome der Bodengefährdungen machen es deutlich: Schutz und nachhaltiger Umgang mit der Ressource Boden ist dringend. Gleichzeitig ist dies eine Aufgabe, die alle Bodenakteure betrifft. Es sind sowohl Einzelne als auch die Gesellschaft als Ganzes gefordert.

Bodenschutz ist eine typische Querschnittsaufgabe. Massnahmen in den verschiedensten Bereichen wie Raumplanung, Luftreinhaltung, Land- und Forstwirtschaft, Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen und mit Abfällen etc. sollen den Bodenverbrauch und die Belastung der Böden verhindern oder minimieren.

Den wichtigsten Stellenwert aus rechtlicher Sicht haben dabei das Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG) und das Umweltschutzgesetz (USG).
 

Gemäss Raumplanungsgesetz (RPG) sorgen der Bund, die Kantone und die Gemeinden mit raumplanerischen Massnahmen für eine haushälterische Nutzung des Bodens. Dieser quantitative Bodenschutz zielt auf die langfristige Erhaltung offener Bodenflächen durch Sicherstellung einer zweckmässigen Nutzung und einer geordneten Besiedlung des Landes. Das Siedlungsgebiet ist in seiner Ausdehnung zu begrenzen und vom Nichtsiedlungsgebiet zu trennen. Die Bauzonen sind auf den Bedarf der nächsten 15 Jahre auszulegen. Besonderen Schutz geniesst das ackerfähige Kulturland. Dieses muss in einem vom Bundesrat festgelegten Mindestumfang dauernd erhalten bleiben (Fruchtfolgeflächen FFF). Der Wald darf gemäss Waldgesetz weder in seiner Fläche noch in seiner räumlichen Verteilung beeinträchtigt werden.

Ziel der Bestimmungen zum Bodenschutz im USG ist die langfristige Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit (qualitativer Bodenschutz). Der Begriff der "Bodenfruchtbarkeit" beinhaltet die Erhaltung der Multifunktionalität und der Regenerationsfähigkeit von Böden. Die Ertragsfähigkeit ist ein Teilaspekt davon.

Weil sich Böden von Belastungen - wenn überhaupt - nur sehr langsam erholen und Bodensanierungen zumeist unrealistisch sind, ist die Vorgabe der "Langfristigkeit" gleichzeitig eine Verpflichtung, Bodenbelastungen nach Möglichkeit überhaupt zu vermeiden. Das Schwergewicht der Maßnahmen im Bodenschutz liegt damit bei der Vorsorge. Die Bodenschutzbestimmungen im USG werden in der eidgenössischen "Verordnung über Belastungen des Bodens" (VBBo) konkretisiert:
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