Aufgaben des AUE

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Ziele
Das Amt für Umweltschutz und Energie stellt im Rahmen der eidgenössischen und kantonalen Vorschriften sicher, dass die Baselbieter Böden
- vor zivilisatorischen Schadstoffen aller Art,
- vor irreversiblen mechanischen Beanspruchungen wie Verdichtung und Erosion,
- sowie vor Übernutzung geschützt werden
damit sie langfristig gesund bleiben und ihre Funktionen im Naturhaushalt und für den Menschen uneingeschränkt erfüllen können.
Vollzugstrategie
Der Schutz der Böden ist eine klassische Vorsorge-Aufgabe: Es gilt zu handeln, bevor Schäden eingetreten sind, denn Schadstoffe lassen sich kaum mehr entfernen, erodierte Böden sind schwer geschädigt und überbaute Böden bleiben zerstört.
Gleichzeitig ist Bodenschutz eine typische Querschnittsaufgabe: alle Bodenakteure von Grundeigentümern, Bauunternehmern, Bewirtschaftern, bis zur öffentlichen Hand sind gefordert, ihr Planen und Handeln auch auf den langfristigen Schutz der Böden auszurichten. Das Amt für Umweltschutz und Energie versteht sich in diesem Sinne als "Stimme unserer Böden".
Gesetzlich vorgegebene Aufgaben
Bodenüberwachung
Bereitstellen von Grundlagen zu stofflichen, physikalischen und biologischen Belastungen der Böden in BL; Identifikation von Belastungsursachen und -verursachern sowie von Gefährdungspotentialen.
Massnahmenplanung
Entwerfen von belastungsverhindernden oder -begrenzenden Massnahmen zum Schutze der Böden sowie zur Vermeidung schädlicher Auswirkungen auf Mensch und Umwelt. Miteinbezug der relevanten Akteure.
Massnahmenvollzug
Vollzug belastungsverhindernder oder -begrenzender Massnahmen zum Schutze der Böden sowie zur Vermeidung schädlicher Auswirkungen auf Mensch und Umwelt. Miteinbezug der relevanten Akteure.