Bodenschutz und Altlasten

Was sind Bodenbelastungen? Als Boden gilt die oberste, unversiegelte Erdschicht, in der Pflanzen wachsen können. Bodenbelastung sind physikalische, chemische und biologische Veränderungen der natürlichen Beschaffenheit des Bodens. Die Massnahmen reichen je nach Belastungshöhe von Quellenstopp über Empfehlungen bis zu Nutzungsverbot und Sanierung. (Umweltschutzgesetz, USG, vom 7. Oktober 1987 sowie Verordnung über Belastungen des Bodens, VBBo, vom 1. Juli 1998)
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Was sind Altlasten? Belastete Standorte sind Orte, deren Belastung von Abfällen stammt und die eine beschränkte Ausdehnung aufweisen. Sie umfassen Ablagerungsstandorte, Betriebsstandorte und Unfallstandorte. Altlasten sind belastete Standorte, die zu schädlichen oder lästigen Einwirkungen auf die Umwelt führen oder bei denen die konkrete Gefahr dazu besteht. Es besteht Sanierungsbedarf. (Verordnung über Sanierung von belasteten Standorten, Altlastenverordnung, AltV, vom 26. August 1998) |
Im Kanton Basel-Landschaft ist mit ca. 1'500 belasteten Standorten zu rechnen. Jedoch sind Art, Menge und Gefährdungspotenzial der Belastungen im Untergrund sehr unterschiedlich. Diese Standorte sind in dem Kataster der belasteten Standorte eingetragen. Vertiefte Informationen finden sie bei der Fachstelle Altlasten des Amtes für Umweltschutz und Energie BL.