Bodenschutz beim Bauen

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Böden sind empfindlich. Gehen Sie deshalb beim Bauen sachgerecht mit den Böden um, von der Planung bis zur Rekultivierung. Das sollten Sie beachten:

Mit Schadstoffen belastete Böden

Viele Böden aus dem Siedlungsraum, entlang von Strassen oder auch im Bereich von Schiessanlagen haben erhöhte Schadstoffgehalte. Häufige Schadstoffe sind die Schwermetalle Blei, Cadmium, Kupfer und Zink und bei den organischen Schadstoffen die Polyaromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK), die Polychlorierten Biphenyle (PCB), Kohlenwasserstoffe (KW) sowie Organochlorpestizide (OCP). Der umweltgerechte Umgang mit Böden (Verwertung und Entsorgung) regelt die BUWAL-Wegleitung "Beurteilung von Boden im Hinblick auf seine Verwertung" (BAFU 2021). Darin ist festgehalten, dass Bodenaushub (Ober- und Unterboden) je nach Schadstoffgehalt frei verwertbar, nur eingeschränkt wieder verwertbar oder gar umweltgerecht zu entsorgen ist.

Wiederverwertung von Boden

Häufig fällt bei Bauvorhaben überschüssiger Boden an (Ober- und Unterboden, auch 1. und 2. Stich genannt). Ist er nicht schadstoffbelastet, kann in der Siedlungszone frei eingesetzt werden. Hingegen ist die Verwertung in der Landwirtschaftszone für Geländeauffüllungen / Bodenverbesserungen bewilligungspflichtig (gemäss RPG Art. 16a, 22 und 24). Das Merkblatt "Geländeauffüllungen und Bodenverbesserungen in der Landwirtschaft" erläutert die Voraussetzungen für eine Bewilligung. Solche Bewilligungen werden aufgrund der rechtlichen Vorgaben nur sehr restriktiv erteilt.

Bodenverdichtungen vermeiden
Zur Vermeidung bleibender Verdichtungsschäden sind Bauvorhaben gemäss "guter fachlicher Praxis" zu realisieren, z. B. auf Grundlage des Merkblattes "Bodenschutz bei Meliorationsprojekten", Fachstelle Melioration, oder gemäss dem Leitfaden "Bodenschutz beim Bauen" (BAFU 2022). Für den fachgerechten Umgang mit Böden bei Grossvorhaben gilt in der Regel die sogenannte "FSKB-Rekultivierungsrichtlinie" (2021) des Fachverbandes der Schweizerischen Kies- und Betonindustrie.
 
Neophyten
Mit Neophyten (z. B. japanischer Knöterich, drüsiges Springkraut, Robinien) durchsetztes Aushubmaterial muss gesondert behandelt werden und soll nicht mit neophytenfreiem Boden vermischt werden. Wenn immer möglich vor Ort belassen, sonst korrekt entsorgen. Das Verschleppen eines solchen Bodens durch Baumaschinen ist zu vermeiden. Eine Aufzählung der invasiven Neophyten findet sich in der "Freisetzungsverordnung". Weiteres zum Thema findet sich in einer vom Kt. LU herausgegebene Praxishilfe, sowie im Merkblatt "Umgang mit invasiven Neophyten auf Baustellen und Deponien". Darin wir der richtige Umgang mit biologisch belastetem Boden beschrieben. 
 
Bodenkundliche Baubegleitung
Für bedeutendere Bauprojekte mit grossen Bodenverschiebungen empfehlen wir den Beizug eines "Bodenkundliche Baubegleiters BGS/SSP". Diese begleiten als Fachleute den bestmöglichen Umgang mit dem wertvollen Boden. Das Verzeichnis der ausgebildeten Bodenkundlichen Baubegleiter / Baubegleiterinnen findet sich bei der Bodenkundliche Gesellschaft der Schweiz.
 
Für Ingenieure, Planungsbüros und Baufachleute bieten sich nachfolgende Informationen als Grundlagen an: 

Bodenschutzkonzept

Merkblatt Kantone Nordwestschweiz

Gasleitungsbau

Bsp. Grossleitungsbaus und Empfehlungen

Geländeauffüllungen

Bsp. von Geländeauffüllungen und Merkblatt

Geoportal Kt. BL

Geoinformationen zu Böden, Gewässer, Landwirtschaft, Altlasten, Zonenpläne und vieles mehr

Bodenschutz beim Bauen

Für einen wirksamen Bodenschutz im Hochbau - Tipps und Richtlinien für die Planung

Altlasten

Fachstelle Altlasten des Amtes für Umweltschutz und Energie

Bauinspektorat

Auskunfts- und Bewilligungsstelle für Bauprojekte in BL

Kontakt
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