Biosicherheit
Bild: Mikrobiologisches Arbeiten in der Sicherheitswerkbank des Labors des Amts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen Basel-Landschaft
Menschen, Tiere und die Umwelt können durch den unsachgemässen Umgang mit gentechnisch veränderten, pathogenen oder invasiven Organismen geschädigt oder zumindest belästigt werden. Deshalb hat der Gesetzgeber den Umgang mit diesen Organismen in der Einschliessungs- (ESV) und Freisetzungsverordnung (FrSV) geregelt.
In den Geltungsbereich der ESV fallen meistens Betriebe, die eine Forschungstätigkeit oder Diagnostik mit Mikroorganismen betreiben. Das Sicherheitsinspektorat überwacht die Einhaltung der in der ESV enthaltenen Verhaltensregeln und Sicherheitsmass-nahmen.
Die FrSV hingegen wird in zwei Bereiche unterteilt: Sie regelt einerseits den Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) und andererseits den Umgang mit gebietsfremden Organismen (Neobiota) in der Umwelt.