Die Voruntersuchung eines untersuchungsbedürftigen belasteten Standorts liefert die Grundlagen zur Beurteilung hinsichtlich einer allfälligen Überwachung oder Sanierung des Standorts (Art. 8 AltlV). Die altlastenrechtliche Voruntersuchung bei Standorten mit ausgewiesenem Untersuchungsbedarf besteht in der Regel aus zwei Schritten:
Die historische Untersuchung HU, welche durch Auswertung von vorhandenen Archivdaten und durch die Befragung von Zeitzeugen die Nutzungsgeschichte des Standorts dokumentiert sowie ein Pflichtenheft für die darauffolgende, technische Untersuchung enthält, welches der Behörde zur Stellungnahme eingereicht werden muss.
Die technische Untersuchung TU, welche Art und Menge der Schadstoffe sowie deren Freisetzungspotenziale ermittelt sowie die Frage beantwortet, ob und welche Umweltbereiche betroffen sind.
Die Checklisten Voruntersuchung beschreiben die zu erfüllenden Anforderungen an eine altlastenrechtliche Voruntersuchung.
Das Merkblatt «Finanzierung altlastenrechtlicher Massnahmen» richtet sich an Gemeinden, die altlastenrechtliche Massnahmen umsetzen, vorfinanzieren und deren Kosten tragen müssen. Es führt die rechtlichen Grundlagen auf, erläutert die Pflichten zur Realleistung und Kostentragung und beschreibt die optimale Vorgehensweise betreffend die Bereitstellung der benötigten Finanzmittel im Rahmen des Gemeindehaushalts.