Katasterauskünfte

Katasterauskünfte über Parzellen im Kanton Basel-Landschaft können beim Amt für Umweltschutz und Energie (AUE), Fachstelle Altlasten, schriftlich eingeholt werden.

Solange noch kein rechtskräftiger Katastereintrag vorliegt, werden Auskünfte zu belasteten Standorten nur folgenden Personen erteilt:
  • aktuelle Grundeigentümer, Pächter, Baurechtsnehmer
  • Personen mit ausdrücklichem Auftrag der Grundeigentümerschaft (z.B. Notare)
  • Personen mit Einverständnis der aktuellen Grundeigentümerschaft (schriftliche Vollmacht)
  • Behörden

Da eine abschliessende Beurteilung noch nicht für alle Parzellen im Kanton Basel-Landschaft vorliegt, kann die Bearbeitung unter Umständen bis zu vier Wochen beanspruchen (vorgezogene Abklärungen und Bewertung).

Folgende Angaben werden benötigt:
a) zur Liegenschaft:
  • Gemeinde
  • Parzellen-Nummer
  • Adresse des Standortes (falls überbaut)
  • Grundeigentümerschaft
  • bei Einträgen in den Kataster, die noch nicht rechtskräftig sind: falls die anfragende Person nicht Grundeigentümer ist, braucht es eine Vollmacht vom Eigentümer
b) zur Anfrage:
  • Name, Adresse der anfragenden Person (diese erhält die Auskunft schriftlich zugeschickt)
  • Grund der Katasteranfrage (Verkaufsabsicht, Kreditangelegenheit, geplante Baumassnahme)
Der Antrag ist schriftlich einzureichen (Brief, Fax oder E-Mail) an:
Amt für Umweltschutz und Energie
Fachstelle Altlasten
Bau und Umweltschutzdirektion
Rheinstrasse 29
4410 Liestal

T +41 61 552 51 11
F +41 61 552 69 84
[email protected]

Falls detaillierte Auskünfte und Akteneinsicht zu einem Standort/Grundstück notwendig sind, können die im AUE verfügbaren Akten kostenlos eingesehen werden. Zur Einsichtnahme ist ein Termin zu vereinbaren. Grundsätzlich ist nur der Grundeigentümer zur Einsichtnahme in die Akten über den Standort berechtigt. Dritte benötigen für eine Akteneinsicht eine Vollmacht des Grundeigentümers.
Kontakt
Amt für Umweltschutz und Energie
Rheinstrasse 29
Postfach
4410 Liestal
T 061 552 51 11
F 061 552 69 84