Altlasten

Bild Legende:
Belastungen des Bodens müssen beseitigt werden, wenn diese für Menschen und/oder Umwelt schädlich sind oder sein können.
 
Der Kataster der belasteten Standorte erfasst alle bekannten belasteten Standorte. Er dient der Erstinformation von Behörden sowie Bürgerinnen und Bürgern. Das AUE entscheidet in jedem Einzelfall, welche Massnahmen wann notwendig sind. Es stützt sich dabei auf Abklärungen und Untersuchungen privater Fachbüros.
 
Themen:
Kataster belasteter Standorte
Untersuchung nach Altlastenverordnung (AltV)
Sanierungen und Überwachungen  
Kontakt
Amt für Umweltschutz und Energie
Rheinstrasse 29
Postfach
4410 Liestal
T 061 552 51 11
F 061 552 69 84