Sonderabfälle
Sonderabfälle erfordern umfassende besondere technische und organisatorische Massnahmen für deren Inlandverkehrsetzung und umweltverträgliche Entsorgung aufgrund ihrer schädigenden Wirkungen auf die Umwelt oder die Menschen (Zusammensetzung, chemisch-physikalische oder biologische Eigenschaften).
- Rückgabe in den Verkaufsstellen
- Abgabe an den Sonderabfall-Sammeltagen der Gemeinden
- Rückgabe in ein regionales Entsorgungszentrum
- Abgabe in Apotheken und Drogerien (Kleinmengen)
- Bei grösseren Mengen Sonderabfällen aus Privathaushalten, beispielsweise aus Hausräumungen, kontaktieren Sie bitte das Amt für Umweltschutz und Energie, Betriebe, T +41 61 552 51 11
Nicht brennbare Sonderabfälle sind mit einer Abfalldeklaration zu beantragen und nach der Bewilligung mit einem Begleitschein einer Deponie zuzuführen. Ende September 2011 führt der Kanton Basel-Landschaft die internetbasierte EDV-Lösung EGI (Entsorgungsgenehmigung via Internet) zur Behandlung von Entsorgungsgesuchen ein. Dadurch entfällt das bisherige System, welches auf Abfalldeklarationen der Abfallabgeber und Deponie-Zulassungsbestätigungen basierte.
Eine vollständige Liste aller Sonderabfälle findet sich in der Verordnung über Listen zum Verkehr mit Abfällen (VeVA) bzw. unter www.veva-online.admin.ch.