Abfälle aus Haushaltungen

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In jedem Haushalt fallen Produkte an, welche aufgrund ihrer Eigenschaften speziell entsorgt werden müssen. Für diese gilt daher eine Rückgabepflicht (§ 23 USG BL).

Typische Sonderabfälle aus Haushalten sind:
  • Altöl (Motoren- und Speiseöle);
  • Heimwerkerchemikalien (Farben, Lacke, Lösungs- und Ablaugemittel, Leime, Spraydosen, Fotochemikalien, etc.);
  • Pflanzenschutzmittel, Insektizide, Fungizide;
  • Medikamente, Quecksilber-Thermometer;
  • Batterien, Akkumulatoren;
  • Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen.
Für Produkte aus Haushaltungen gilt grundsätzlich eine Rücknahmepflicht der Verkaufsstellen (§ 23 USG BL), sodass dieser Weg stets zuerst geprüft werden muss.

  
Wenn die Herkunft der Sonderabfälle aber nicht mehr klar ist, können diese in Kleinmengen bei den meisten Drogerien im Kanton abgegeben werden, welche für den Kanton die Funktion von dezentralen Sammelstellen erfüllen. Die Entsorgung wird vom Kanton übernommen.

Bei grösseren Mengen (z.B. harassenweise bei Haushalt-Auflösung) kontaktieren Sie bitte das Amt für Umweltschutz und Energie  in Liestal (T +41 61 552 51 11).

In allen Fällen gilt, dass die Sonderabfälle möglichst in den Originalverpackungen und gut verschlossen abgegeben werden müssen, damit weder Personal noch Umwelt gefährdet werden.

Für alle gewerblichen Sonderabfälle gemäss der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA vom 22.6.2005) ist der Inhaber selbst entsorgungspflichtig, wobei heute ein gutes Angebot an Fachfirmen zur Verfügung steht.
Kontakt
Amt für Umweltschutz und Energie
Rheinstrasse 29
Postfach
4410 Liestal
T 061 552 51 11
F 061 552 69 84