Abfälle aus Haushaltungen
In jedem Haushalt fallen Produkte an, welche aufgrund ihrer Eigenschaften speziell entsorgt werden müssen. Für diese gilt daher eine Rückgabepflicht (§ 23 USG BL).
- Altöl (Motoren- und Speiseöle);
- Heimwerkerchemikalien (Farben, Lacke, Lösungs- und Ablaugemittel, Leime, Spraydosen, Fotochemikalien, etc.);
- Pflanzenschutzmittel, Insektizide, Fungizide;
- Medikamente, Quecksilber-Thermometer;
- Batterien, Akkumulatoren;
- Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen.
Wenn die Herkunft der Sonderabfälle aber nicht mehr klar ist, können diese in Kleinmengen bei den meisten Drogerien im Kanton abgegeben werden, welche für den Kanton die Funktion von dezentralen Sammelstellen erfüllen. Die Entsorgung wird vom Kanton übernommen.
Bei grösseren Mengen (z.B. harassenweise bei Haushalt-Auflösung) kontaktieren Sie bitte das Amt für Umweltschutz und Energie in Liestal (T +41 61 552 51 11).
In allen Fällen gilt, dass die Sonderabfälle möglichst in den Originalverpackungen und gut verschlossen abgegeben werden müssen, damit weder Personal noch Umwelt gefährdet werden.