Abfallverbrennung

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Die illegale Verbrennung von Abfällen im Freien oder in privaten Feuerungsanlagen ist leider immer noch nicht ganz verschwunden, auch wenn sie seit mehr als 20 Jahren verboten ist und heute moderne Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) zur Verfügung stehen.

Diese erlauben nicht nur eine gute Wärmenutzung der Abfälle, sondern sind auch mit wirksamen Filtersystemen zur Reinigung der Abgase ausgerüstet, sodass heute bei KVA kaum mehr Schadstoffe in die Umwelt freigesetzt werden.

Demgegenüber gelangen bei der Abfallverbrennung im Freien oder in Hausfeuerungen die Schadstoffe (Russ, Schwermetalle, Salzsäure, Dioxine, etc.) in die Umgebung und belasten Menschen und Umwelt sehr stark.

Daher gilt ein generelles Verbrennungsverbot für Abfälle ausserhalb bewilligter Anlagen (§ 26 Umweltschutzgesetz Basel-Landschaft vom 27.2.1991, SGS 780 ; Art. 26a Luftreinhalteverordnung vom 16.12.1985, SR 814.318.142.1 ).

Als einzige Ausnahme vom Verbrennungsverbot ist für natürliche organische Abfälle (Baumschnitt, etc.) das Verbrennen im trockenen Zustand ausserhalb des Siedlungsgebietes zugelassen (§ 20 der Verordnung über den Umweltschutz vom 24.12.1991, SGS 780.11 ). Auch für diese Abfälle bestehen heute aber meist sinnvollere Verwertungsmöglichkeiten, beispielsweise als Holzschnitzel für entsprechende Feuerungen.

Meldungen über unsachgemässe Abfallbeseitigungen sind an die Gemeinde zu richten. Diese trifft (ev. mit Unterstützung der kantonalen Stellen) die erforderlichen Massnahmen.
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