Elektroschrott

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Elektrische und elektronische Geräte können an jeder Verkaufsstelle oder an den offiziellen Abgabestellen von SENS (Entsorgungsstellen) und SWICO Recycling gratis zur Entsorgung abgegeben werden.
( Bildergalerie von Elektronikschrott in einer Abfallbehandlungsanlage)
Elektrische und elektronische Geräte (z.B. Fernsehapparate, Computer) enthalten grosse Mengen an verwertbaren Metallen wie Kupfer und Eisen sowie an Schwermetallen wie Blei, Zink und Cadmium ( Untersuchung des BAFU ). Die separate Sammlung und umweltverträgliche Entsorgung von ausgedienten elektrischen und elektronischen Geräten entlastet die vermischten Siedlungsabfälle vom Eintrag von Schwermetallen. Zudem werden beim Recycling verwertbare Metalle wie Kupfer und Eisen zurück gewonnen. Problematische Teile (Quecksilberkippschalter, PCB-Kondensatoren, etc.) werden dabei demontiert und speziell entsorgt. Nicht verwertbare organisch-chemische Abfälle (z.B. vermischte Kunststoffe) sind einer geeigneten Verbrennung zuzuführen.
Die Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte ( VREG Wegleitung ) schreibt vor, dass Händler, Hersteller und Importeure verpflichtet sind, die Geräte, die sie in ihrem Sortiment führen, gratis zurückzunehmen, auch wenn der Kunde kein neues Gerät kauft. Die Konsumenten sind ihrerseits zur Rückgabe verpflichtet und dürfen die ausgedienten Geräte nicht via Siedlungsabfall oder Sperrgutsammlung entsorgen. Unter die VREG fallen Geräte der folgenden Kategorien , sofern sie elektrisch betrieben sind:
Die Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte ( VREG Wegleitung ) schreibt vor, dass Händler, Hersteller und Importeure verpflichtet sind, die Geräte, die sie in ihrem Sortiment führen, gratis zurückzunehmen, auch wenn der Kunde kein neues Gerät kauft. Die Konsumenten sind ihrerseits zur Rückgabe verpflichtet und dürfen die ausgedienten Geräte nicht via Siedlungsabfall oder Sperrgutsammlung entsorgen. Unter die VREG fallen Geräte der folgenden Kategorien , sofern sie elektrisch betrieben sind:
- Geräte der Unterhaltungselektronik
- Geräte der Büro-, Informations- und Kommunikationstechnik
- Kühlgeräte
- Haushaltgeräte
- Werkzeuge (ohne ortsfeste industrielle Grosswerkzeuge)
- Sport- und Freizeitgeräte sowie Spielzeug
- Leuchten
- Leuchtmittel (ohne Glühlampen)
Umfassende Vergleiche und Hilfestellungen zur Auswahl und Beschaffung von neuen Geräten bietet topten.ch.
Hinweis: zur Entsorgung von weiteren Abfallarten:
- BAFU-Abfallwegweiser: Elektrische und elektronische Geräte
- für Batterien: Inobat.ch