Altholz

Folgender Text ist eine Zusammenfassung des BAFU zum Thema Altholz die Liste mit Beispielen meldpflichtiger Holzabfälle ist auf Seite 9 der Vollzugshilfe Holzabfälle zu finden.
Holzabfälle umfassen mehrere Holzqualitäten, die sich durch verschiedene Schadstoffgehalte unterscheiden: naturbelassenes Holz aus dem Wald, Schleifstaub aus Schreinereien, lackierte oder beschichtete Möbelstücke, mit Holzschutzmitteln imprägniertes Holz, das der Witterung ausgesetzt ist.
Die separate Sammlung und Sortierung der Holzabfälle soll gewährleisten, dass ein geeigneter Entsorgungsweg gewählt wird (Problematik der Abfallverbrennungs-Geruchsklagen Lufthygieneamt beider Basel).
Holzabfälle können direkt den Betreibern von Lager- oder Schredderplätzen für Altholz geliefert werden: www.abfall.ch.
Kleinmengen aus Haushaltungen und Kleinbetrieben können über die kommunale Sperrgutsammlung entsorgt werden (siehe Abfallkalender der Gemeinden).
Behandeltes Holz wie Altmöbel, Verpackungen, Abfälle aus Umbauten und Gebäude-abbrüchen (Altholz auf Baustellen: www.baupunktumwelt.ch), darf nur in Altholz-feuerungen entsorgt werden, die mit einem Staubfilter ausgerüstet sind. Rest- und Altholzfeuerungen unterliegen den Vorschriften der Luftreinhalte-Verordnung (LRV), in BL ist das Lufthygieneamt beider Basel zuständig.