Kontrollpflichtige Abfälle

Andere kontrollpflichtige Abfälle (ak) erfordern nur beschränkte Massnahmen für den Inlandverkehr und die Entsorgung aufgrund ihrer schädigenden Wirkungen auf die Umwelt oder die Menschen.

Darunter fallen gemäss BAFU-Abfallwegweiser unter anderem:
verunreinigtes Aushubmaterial
sowie Bauabfälle.
Kontakt
Amt für Umweltschutz und Energie
Rheinstrasse 29
Postfach
4410 Liestal
T 061 552 51 11
F 061 552 69 84