Betriebsabfälle (Industrie / Gewerbe)
siedlungsähnliche Abfälle, die mit Hauskehricht vergleichbar sind, muss der Betrieb mit der Kehrichtabfuhr der Gemeinde entsorgen, ausser die Gemeinde entbindet ihn davon.
Wertstoffe (Rohstoffe aus Abfällen) wie Altholz, Altmetall, Altpapier/-karton, Kunststoffe, etc., müssen der Verwertung zugeführt werden: www.abfall.ch.
Produktionsspezifische Abfälle sind je nach Inhaltsstoffen und Gefährdung zu behandeln bzw. entsorgen:
unproblematische Abfälle sind z.B. Sägespäne, Stanzabfälle, überlagerte Gemüse
problematische Abfälle sind z.B. Galvanikschlämme, Drehspäne mit Schneidöl, verbrauchte Lösungsmittel. Die Entsorgung von Sonderabfällen wird über die Mechanismen der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) kontrolliert (Anleitung zum Suchen von Empfängerbetrieben, veva-online)
Daneben fallen aus den Tätigkeiten in den Betrieben der verschiedensten Wirtschaftszweige zahllose weitere spezifische Abfälle an, z.B. aus Gewinnung und Verarbeitung, aus Bau, Unterhalt und Umbau von Infrastruktur, aus Dienstleistungen, Nutzung und Entsorgung (BAFU-Abfall-Abfallwegweiser) so z.B.:
Bauabfälle, z.B. Aushub
Elektro-/Elektronik-Schrott (Geräte, Leuchtmittel)
medizinische Abfälle z.B. aus Spitälern
Schlacke, Elektrofilterasche, Schlämme aus Rauchgaswäsche aus der KVA Basel-Stadt
Klärschlämme, Abfälle aus Sandfang von Abwasserreinigungsanlagen
Speisereste aus gewerblichen Betrieben
Für Abfälle, welche deponiert werden müssen.ist eine Zulassung via EGI (Entsorgungsgenehmigung via Internet) einzuholen.
Für Entsorgungen in der KVA Basel ist das Amt für Umwelt Basel-Stadt zuständig Abfalldeklaration KVA Basel: Formular PDF/Word .
In besonderen Fällen ist zu entscheiden, ob es sich um Abfälle oder Abwasser (Entscheidungshilfe) handelt.