Asbest

Asbest ist die Bezeichnung für eine Gruppe mineralischer Fasern (Silikate), die auch in der Schweiz in bestimmten Gesteinen vorkommen. Asbest wurde früher im Hochbau-bereich für den Brandschutz und zahlreiche andere Anwendungen eingesetzt. Deshalb finden sich in Gebäuden mit Baujahr bis 1990 immer noch häufig asbesthaltige Bauteile.

Schwach gebundener Asbest

Bis Mitte der 1980er-Jahre wurde Asbest auch in schwach gebundener Form (z.B. Asbestkarton ) verwendet. Bei dieser Anwendungsform können sich Fasern leicht lösen und eingeatmet werden. Die Sanierung von schwach gebundenem Asbest darf nur durch Fachfirmen der SUVA-Liste erfolgen.

Vor Umbauten in Gebäuden dieser Alterskategorie muss deshalb immer vorgängig abgeklärt werden, ob asbesthaltige Baumaterialien vorhanden sind.
Bei allen Baugesuchen mit Um- oder Rückbauten muss jeweils die ausgefüllte Selbstdeklaration bezüglich Asbest und PCB eingereicht werden.

Typische Beispiele für schwach gebundenen Asbest in Wohnhäusern:
  • Kunststoffbodenbeläge "Novilon" (bis 1984)
  • Asbestkarton unter Fensterbrettern aus Holz
  • Brandschutz im Elektrobereich (z.B. Auskleidung Sicherungskästen aus Holz; Unterlage unter Lampen, welche auf Holz montiert wurden)
Fest gebundener Asbest
In fest gebundener Form (z.B. Asbestzement , "Eternit") wurde Asbest bis 1990 eingesetzt. Hier kommt es nur bei mechanischer Bearbeitung (wie Bohren, Fräsen, Brechen) zu einer relevanten Faserfreisetzung. Beim Umgang mit Asbestzement müssen die Vorgaben des SUVA-Merkblatts "Entfernen von asbesthaltigen Faserzementplatten im Freien" eingehalten werden.

Typische Beispiele für fest gebundenen Asbest in Wohnhäusern:
  • Dach- und Fassadenplatten aus Asbestzement (häufig auch "Welleternit")
  • Brandschutzplatten ans Heizungstüren (Achtung: z.T. auch Picalplatten mit schwach gebundenem Asbest)
  • Grundplatten von Elektrotableaux (Achtung: Kästen mit Holzrahmen enthalten meist auch schwach gebundenen Asbest!)
Entsorgung

Asbesthaltige Materialien müssen separat gesammelt werden und dürfen auf keinen Fall mit den übrigen Bauabfällen vermischt werden.

Schwach gebundener Asbest muss als Sonderabfall gemäss den Bestimmungen der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen entsorgt werden.

Fest gebundener Asbest muss nach Deklaration beim Amt für Umweltschutz und Energie auf Inertstoffdeponien entsorgt werden. Kleinmengen (unter 2 m2) können auch bei Entsorgungscentern und z.T. bei Gemeinden in speziellen Mulden entsorgt werden.

Rechtliche Grundlagen
Abklärungspflicht: Bauarbeitenverordnung , Art. 3 und 60ff
Kontakt
Amt für Umweltschutz und Energie
Rheinstrasse 29
Postfach
4410 Liestal
T 061 552 51 11
F 061 552 69 84