Asbest
Asbest ist die Bezeichnung für eine Gruppe mineralischer Fasern (Silikate), die auch in der Schweiz in bestimmten Gesteinen vorkommen. Asbest wurde früher im Hochbau-bereich für den Brandschutz und zahlreiche andere Anwendungen eingesetzt. Deshalb finden sich in Gebäuden mit Baujahr bis 1990 immer noch häufig asbesthaltige Bauteile.
Schwach gebundener Asbest
Bis Mitte der 1980er-Jahre wurde Asbest auch in schwach gebundener Form (z.B. Asbestkarton ) verwendet. Bei dieser Anwendungsform können sich Fasern leicht lösen und eingeatmet werden. Die Sanierung von schwach gebundenem Asbest darf nur durch Fachfirmen der SUVA-Liste erfolgen.
- Kunststoffbodenbeläge "Novilon" (bis 1984)
- Asbestkarton unter Fensterbrettern aus Holz
- Brandschutz im Elektrobereich (z.B. Auskleidung Sicherungskästen aus Holz; Unterlage unter Lampen, welche auf Holz montiert wurden)
In fest gebundener Form (z.B. Asbestzement , "Eternit") wurde Asbest bis 1990 eingesetzt. Hier kommt es nur bei mechanischer Bearbeitung (wie Bohren, Fräsen, Brechen) zu einer relevanten Faserfreisetzung. Beim Umgang mit Asbestzement müssen die Vorgaben des SUVA-Merkblatts "Entfernen von asbesthaltigen Faserzementplatten im Freien" eingehalten werden.
- Dach- und Fassadenplatten aus Asbestzement (häufig auch "Welleternit")
- Brandschutzplatten ans Heizungstüren (Achtung: z.T. auch Picalplatten mit schwach gebundenem Asbest)
- Grundplatten von Elektrotableaux (Achtung: Kästen mit Holzrahmen enthalten meist auch schwach gebundenen Asbest!)
Asbesthaltige Materialien müssen separat gesammelt werden und dürfen auf keinen Fall mit den übrigen Bauabfällen vermischt werden.
Schwach gebundener Asbest muss als Sonderabfall gemäss den Bestimmungen der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen entsorgt werden.
Fest gebundener Asbest muss nach Deklaration beim Amt für Umweltschutz und Energie auf Inertstoffdeponien entsorgt werden. Kleinmengen (unter 2 m2) können auch bei Entsorgungscentern und z.T. bei Gemeinden in speziellen Mulden entsorgt werden.