Bauabfälle und Rückbaustoffe

Bild Legende:
Unter dem Begriff Bauabfälle werden sämtliche Abfälle zusammengefasst, welche bei Bau- oder Abbrucharbeiten anfallen. Dazu zählen die Abfallkategorien:  

Sonderabfälle      

Bauabfälle müssen nach Möglichkeit mit dem Mehr-Mulden-Konzept auf der Baustelle getrennt und der Verwertung bzw. Entsorgung zugeführt werden.  

Anzustreben sind umfassende Rückbauprojekte. Gut erhaltene Bauteile können über eine Bauteilbörse weiterverwendet werden.  

Bauschutt / Mineralische Bauabfälle Mit ca. 10 Millionen Tonnen pro Jahr sind die mineralischen Bauabfälle der grösste Abfallstrom der Schweiz. Zu den mineralischen Bauabfällen zählt man Ausbauasphalt, Strassenaufbruch, Betonabbruch und Mischabbruch. Diese Abfälle eignen sich zur Verwertung und zur Herstellung von hochwertigen Recyclingbaustoffen. Die Richtlinie für die Verwertung mineralischer Bauabfälle legt die ökologischen Anforderungen für die Verwertung mineralischer Bauabfälle fest und definiert zudem die Qualitäten von mineralischen Recyclingbaustoffen und ihre Verwendungsmöglichkeiten.  

Bausperrgut Als Bausperrgut bezeichnet man insbesondere brennbare Abfälle wie Holz, Kunststoffe, Verpackungen, Kabel etc. aber auch Altmetalle (Armierungen, Stahlträger usw.), welche bei Bauarbeiten anfallen. Diese Abfälle müssen einer Sortieranlage unter www.abfall.ch zugeführt und in die beiden Fraktionen verwertbare und nicht verwertbare Abfälle aufgetrennt werden.  

Aushub Unter dem Begriff Aushub versteht man Aushub-, Abraum- und Ausbruchmaterial, welches im Rahmen von Hoch- und Tiefbauarbeiten anfällt. Je nach Verunreinigung unterscheidet man:
  • unverschmutzter Aushub
  • tolerierbarer Aushub
  • verschmutzter Aushub  

Die Richtlinie für die Verwertung, Behandlung und Ablagerung von Aushub-, Abraum- und Ausbruchmaterial enthält Qualitätsanforderungen um zu entscheiden, ob Material, ohne Einschränkungen verwertet werden kann, ob dies nur mit Einschränkungen oder nach einer Vorbehandlung möglich ist.   

Böden und Aushubmaterial enthalten natürlicherweise Schwermetalle. Diese können unter bestimmten Voraussetzungen natürlicherweise und lokal stark angereichert sein. In solchen Fällen spricht man von so genannten geogen bedingten Belastungen. Bekannt und durch Untersuchungen bestätigt weisen Böden im oberen Faltenjura und im Leimental (auch Leymental genannt) häufig erhöhte Cadmiumgehalte auf. Stark erhöhte Arsen- und Thalliumgehalte finden sich in den Gebieten Erzmatt und Breitfeld in Buus. In den Gemeinden Röschenz, Liesberg und zum Teil in Laufen weisen Böden und Aushubmaterial zum Teil stark erhöhte Arsengehalte auf. Für den umweltgerechten Umgang mit geogen belastetem Boden- und Aushubmaterial wurde durch das Amt für Umweltschutz- und Energie (AUE) beiliegendes Merkblatt „Ober- und Unterboden sowie Aushub und Ausbruchmaterial mit geogen bedingter Schadstoffbelastung – Was tun?“ erarbeitet. Dieses Merkblatt dient der Information aller Akteure der Baubranche und gibt Antworten auf grundsätzliche Fragen zum umweltgerechten Umgang mit geogen bedingt belastetem Boden- und Aushubmaterial

Der Export von unverschmutztem Aushub nach Frankreich und Deutschland benötigt jeweils eine separate Bewilligung des Amtes für Umweltschutz und Energie, die mit den Formularen Export von unverschmutztem Aushub nach Frankreich oder Deklaration von Aushubmaterial zur grenzüberschreitenden Verbringung zwischen CH und D zur Rekultivierung von Kiesabbaustellen beantragt werden können.

Sonderabfälle Unter Sonderabfällen werden jene Abfälle verstanden, deren umweltverträgliche Entsorgung aufgrund ihrer Zusammensetzung, ihrer chemisch-physikalischen oder ihrer biologischen Eigenschaften umfassende besondere technische und organisatorische Massnahmen erfordern. Beispiele hierfür sind Elektorschrott, Altholz, Farben, Lacke, Hydrauliköl, Bauchemikalien, Bahnschwellen, FCKW-haltiges Isolationsmaterial, verunreinigtes Erdreich, asbesthaltiger Faserzement oder PCB-haltige Fugendichtungsmassen. Derartige Abfälle dürfen nicht mit den übrigen Abfällen vermischt werden und sind separat zu entsorgen.   
Kontakt
Amt für Umweltschutz und Energie
Rheinstrasse 29
Postfach
4410 Liestal
T 061 552 51 11
F 061 552 69 84