Deponien
Eine Deponie ist eine Abfallanlage, in der Abfälle endgültig und kontrolliert abgelagert werden. Für die Anlieferung von Abfällen auf Deponien im Kanton ist eine Zulassung erforderlich. Diese via die internetbasierte EDV-Lösung EGI (Entsorgungsgenehmigung via Internet) beantragt werden.
Wesentliche Änderungen, welche mit der Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA) per 1. Januar 2016 eingeführt wurden, betreffen den Deponiebereich. Die ehemalige Technische Verordnung über Abfälle (TVA) kannte drei Deponietypen. Mit den Teilrevisionen der TVA von 2009 und 2010 wurden jedoch de facto fünf Deponietypen umschrieben. Mit der VVEA sind nun auch de jure die entsprechenden fünf Deponietypen geschaffen und nach den Buchstaben A bis E benannt worden. Die Bezeichnungen der Deponietypen gemäss TVA zeigten sich oft als missverständlich und nicht mehr treffend für die jeweils zur Ablagerung zugelassenen Abfälle. Entsprechend sind die neuen Bezeichnungen A bis E neutraler und bilden in aufsteigender Folge grosso modo das ansteigende Schadstoffpotenzial der Deponietypen ab. Die untenstehende Abbildung ermöglicht eine Zuordnung der Deponietypen gemäss TVA zur VVEA
Auf Deponien zugelassene Abfälle:
Für unverschmutztes Aushubmaterial gemäss Anh. 3 Ziff.1 bzw. Anh. 5 Ziff. 1 VVEA.
Für Material, das zu 95 % gesteinsähnlich und nur leicht verschmutzt ist (beispielsweise nicht verwertbare mineralische Bauabfälle oder mineralische Abfälle mit gebundenen Asbestfasern). Die Anforderungen sind in Anh. 5 Ziff. 2 VVEA geregelt.
Für Reststoffe aus industriellen Prozessen mit einem erhöhten Schadstoffgehalt gemäss Anh. 5 Ziff. 3 VVEA.
Für Verbrennungsrückstände und weitere schadstoffbelastete Abfälle gemäss Anh. 5 Ziff. 4 VVEA.