Erneuerung Rheinstrasse Pratteln–Liestal

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Ausgangslage:

Im Dezember 2013 wurde die A22 Pratteln-Liestal eröffnet. Davor fuhren auf der Rheinstrasse zwischen Pratteln und Liestal im Durchschnitt über 40‘000 Fahrzeuge pro Tag. Insbesondere zu Stosszeiten staute sich der Verkehr regelmässig.

Seit der Eröffnung der rund 4,5 km langen Umfahrung mit dem Schönthaltunnel ist die Rheinstrasse zwischen Pratteln Hülften und Kreisel Schauenburgerstrasse in Liestal vom Durchgangsverkehr entlastet.

Mit der Umsetzung der Umfahrung wurde auch die Erneuerung der Rheinstrasse beschlossen. Die Baselbieter Stimmbevölkerung hat im Jahr 2016 einer Änderung des Strassengesetzes zugestimmt, in welchem Vorgaben für die Erneuerung der Rheinstrasse gemacht werden.

Im normalen Betrieb soll sie einen Fahrstreifen pro Richtung und in der Mitte einen Mehrzweckstreifen haben.

Falls eine Tunnelröhre des Schönthaltunnels für längere Zeit gesperrt werden muss, soll die Rheinstrasse wieder einen Teil des Durchgangsverkehrs aufnehmen. Dazu muss sie innerhalb weniger Tage vorübergehend auf drei Spuren umgebaut werden können. Die Bushaltestellen müssen ebenfalls für den Ausnahmefall konzipiert sein, ebenso müssen die Bedürfnisse der Velofahrenden berücksichtigt werden.

Meilensteine / Weiteres Vorgehen

Am 21. August 2024 haben die Kantonsvertreter in einer öffentlichen Informationsveranstaltung den Entwurf des Bauprojekts vorgestellt und die Bevölkerung von Frenkendorf, Füllinsdorf und Liestal zur Mitwirkung aufgerufen.
Die Anliegen und Ideen aus der Bevölkerung sind für das Tiefbauamt entscheidend, um alle Aspekte in der weiteren Projektierung angemessen zu berücksichtigen. 

Für Interessierte, die nicht an der Informationsveranstaltung teilnehmen konnten oder die sich einen Überblick verschaffen wollen, steht ein Projekt-Flyer zur Verfügung. 

Die öffentliche Mitwirkung zum Entwurf des Bauprojekts Erneuerung Rheinstrasse startet am Montag, 26. August 2024 und endet am Freitag, 27. September 2024. 

In dieser Zeit können Einwendungen und Vorschläge zum Entwurf des Bauprojektes (siehe Unterlagen zur Mitwirkung)  in schriftlicher Form an folgende Adresse geschickt werden:

Tiefbauamt Basel-Landschaft
Rheinstrasse 29
4410 Liestal
Vermerk «Mitwirkung Rheinstrasse» 

In den Gemeindeverwaltungen von Frenkendorf und Füllinsdorf sowie im Rathaus Liestal liegt zusätzlich ein Dossier zum Entwurf des Bauprojektes (analog zum elektronischen Dossier auf dieser Webseite) zur Einsicht auf. 

Der Dialog mit den Direktbetroffenen und der Bevölkerung geht auch nach der Mitwirkung weiter. Die Rückmeldungen und Vorschläge werden geprüft, schriftlich beantwortet und soweit möglich und sinnvoll ins Projekt aufgenommen. Voraussichtlich im vierten Quartal 2024 wird ein anonymisierter Mitwirkungsbericht veröffentlicht, der als Grundlage dient für das anschliessend auszuarbeitende Auflageplandossier.

Projektperimeter:

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Die Rheinstrasse wird im Abschnitt Autobahnüberführung A22 in Füllinsdorf rund 200 Meter südlich vom Kreisel Hülften bis zur Zufahrt Kreisel Schauenburgerstrasse in Liestal erneuert.

Wichtigste Ziele:

Damit nicht nur die gesetzlichen Vorgaben für den normalen Betrieb und den Ausnahmefall (temporärer Dreispurbetrieb) erfüllt sind, standen weitere Ziele im Fokus: Höhere Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden, Erhöhung der Attraktivität für den Velo- und Fussverkehr, ein reibungsloser ÖV-Betrieb im Normalzustand sowie eine gestalterische Aufwertung inklusive Begrünung. 

Die Bushaltestellen werden behindertengerecht mit einer Einstiegskantenhöhe von 22 cm umgebaut.

Umsetzung:

Im normalen Betrieb nutzen die Verkehrsteilnehmenden die Rheinstrasse zwischen Pratteln und Liestal, um in die benachbarten Siedlungsgebiete und zu den Anschlüssen der A22 zu gelangen. Aus diesem Grund reicht ein durchgehender Fahrstreifen pro Fahrtrichtung und die innerorts übliche Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h aus. Die Fahrplanstabilität der Buslinien auf der Rheinstrasse wird nicht beeinträchtigt.

Ab der Kreuzung Kittler (McDonald’s) bis kurz vor dem Kreisel Schauenburgerstrasse wird in der Mitte der Strasse ein durchgehender Mehrzweckstreifen erstellt. Fahrzeuge und Velofahrende können so sicherer und einfacher abbiegen.

Bei Bushaltestellen und kommunalen Fusswegverbindungen sind zusätzlich Mittelinseln und Fussgängerstreifen vorgesehen. Fussgängerinnen und Fussgänger können die Strasse sicherer überqueren.

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Normalbetrieb: je eine Spur pro Fahrtrichtung plus Mehrzweckstreifen

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Strassenquerschnitt im Normalbetrieb

Auf Höhe Läckerli Huus wird die Flachsackerstrasse mit der Rheinstrasse verbunden. Diese neue, lichtsignalgesteuerte Kreuzung verbessert die Erschliessung des Industriegebiets und entlastet die Kreuzung Kittler.

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Neue Kreuzung Flachsacker

Beim Kreisel Liestalerstrasse ist ein zusätzlicher Fahrstreifen als Bypass in Richtung Liestal geplant, dadurch wird die Kapazität des Kreisels erhöht und der Rückstau wird kürzer. Davon profitieren auch die Busse der Linien 80 und 81 auf der Rheinstrasse.

Notfallbetrieb bei Schliessung einer Tunnelröhre:

Der Notfallbetrieb auf der Rheinstrasse tritt dann ein, wenn eine der Tunnelröhren des Schönthaltunnels beispielsweise nach einem Brand oder einer Explosion für längere Zeit geschlossen bleiben muss.

Berechnungen haben ergeben, dass die Eintretenswahrscheinlichkeit eines solchen Falls bei einmal in 40 Jahren liegt. In einem solchen Ausnahmefall kann die Rheinstrasse innerhalb von sieben Tagen auf den dreispurigen Notfallbetrieb umgestellt werden. Dazu wird der Mehrzweckstreifen zu einem Fahrstreifen umfunktioniert.

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Strassenquerschnitt im Notfallbetrieb

Die nicht vom Störfall betroffene Tunnelröhre wird für den Verkehr in Richtung Liestal-Süd genutzt, während der Verkehr in Richtung Basel ab dem Kreisel Schauenburgerstrasse zweispurig über die Rheinstrasse geführt wird.

Für den Notfallbetrieb muss beim Halbanschluss Frenkendorf/Füllinsdorf Nord eine Bedarfseinfahrt in Richtung Basel gebaut werden. Über diese wird eine Fahrspur des umgeleiteten Verkehrs auf Höhe Wölferstrasse wieder auf die A22 in Richtung Pratteln geleitet. Die Einfahrt wird ausschliesslich im Notfallbetrieb geöffnet.

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Verkehrsführung im Notfallbetrieb bei einer Sperrung der Tunnelröhre in Fahrtrichtung Pratteln

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Verkehrsführung im Notfallbetrieb bei einer Sperrung der Tunnelröhre in Fahrtrichtung Liestal

Um den Verkehrsfluss auf der Rheinstrasse nicht zusätzlich zu belasten, muss im Notfallbetrieb bei den untergeordneten Zufahrtstrassen ein Linksabbiege- und Linkseinbiegeverbot eingerichtet werden. Zusätzliche temporäre Lichtsignalanlagen bei den Kreuzungen Basler- und Frenkendörferstrasse und bei den Fussgängerstreifen Kreuzstrasse, Ringwaldstrasse und Seidenweg dienen der Verkehrslenkung und Sicherheit.

 

Umweltfreundliche Aufwertung:

Um die Rheinstrasse besser ins Siedlungsgebiet zu integrieren, wurde ein Gestaltungs- und Begrünungskonzept erarbeitet. Durch Grünstreifen, Rabatten und Plätze sowie über 190 neue Bäume, die Gehwege und Wartebereiche bei Bushaltestellen beschatten, wird die Wohn- und Aufenthaltsqualität gesteigert.

 

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Neuanpflanzung von Baumgruppen bspw. an der Haltestelle Ringwald

Die unversiegelten Flächen ermöglichen die Versickerung von Regenwasser und vermindern den Hitzeinseleffekt. Mit einem lärmmindernden Deckbelag werden die Strassenlärmimmissionen reduziert.

Ein Teil der Rheinstrasse wird über die Gemeindekanalisation entwässert. Mit einer neuen Strassenentwässerung und Behandlungsanlage beim Werkhof Füllinsdorf kann das Strassenabwasser vorgereinigt und anschliessend versickert werden. 

Häufige Fragen:

Anwohnende und Gewerbetreibende an der Rheinstrasse gelangen künftig dank des Mehrzweckstreifens komfortabler und sicherer auf ihre Grundstücke. Zudem erhöht ein lärmmindernder Deckbelag genauso die Aufenthaltsqualität wie die zusätzlichen Rabatten, Grünstreifen und Baumgruppen. Das Gewerbegebiet Flachsacker wird mit einer neuen Bushaltestelle besser an das öffentliche Verkehrsnetz angebunden.
Auto- und Velofahrende können sicherer über den Mehrzweckstreifen ein- und abbiegen. Zudem werden ab der Baslerstrasse bis zur neuen Kreuzung Flachsackerstrasse für die Velofahrenden auf beiden Strassenseiten Radstreifen erstellt.
Der Fussverkehr überquert die Strasse sicherer dank Mittelinseln. ÖV-Nutzende profitieren von Wartehäuschen, behindertengerechten Einstiegskanten und zusätzlichen Strassenübergängen an den Bushaltestellen.

Für den Durchgangsverkehr wird die Rheinstrasse mit der Erneuerung nicht ausgebaut oder attraktiver gestaltet. Die Fahrspurbreiten werden von heute 4,5 bis 5 Meter auf 3 bis 3,5 Meter reduziert.
Die Lichtsignalanlage bei der Kreuzung Kittler wird beibehalten und eine zusätzliche bei der neuen Kreuzung Flachsackerstrasse (beim «Läckerli Huus») eingerichtet. Der Busbetrieb wird an den Lichtsignalanlagen bevorzugt.
Lediglich im Notfallbetrieb wird die Rheinstrasse temporär auf drei Fahrspuren umgebaut.

Insgesamt werden 194 neue Bäume im Projektperimeter gepflanzt. Diese befinden sich entlang der Rheinstrasse, primär in Reihen entlang der Strasse, zusätzlich als Einzelbäume und Baumgruppen bei Plätzen und Wegeinmündungen, um Gehwege und Wartebereiche bei Bushaltestellen zu beschatten. Ein Teil der Bäume ergänzt die bestehende Bepflanzung im Grünraum des Projektperimeters.
Als Option könnten nach vorgängiger Absprache mit den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern rund 90 zusätzliche Bäume auf Privatparzellen gepflanzt werden. Dies ist jedoch rechtlich nicht gesichert.
Generell werden stadtklimafeste, trocken- und hitzestresstolerante Baumarten bevorzugt. Ein Fokus liegt auf biogeografisch verwandten Zukunftsbaumarten (z.B. aus Südosteuropa) und widerstandsfähigen einheimischen Baumarten wie Erlen-, Eschen-, Linden- oder Eichenarten.
Die Baumarten werden im Ausführungsprojekt definitiv festgelegt nach neusten Erkenntnissen der einzusetzenden Zukunftsbaumarten.

Bei einigen Bushaltebuchten wird zusätzliches Wiesland beansprucht. Mit dem Anlegen von zusätzlichen Rabatten und Grünstreifen im Projektperimeter kann jedoch gegenüber heute netto rund 1'000 m2 Strassenfläche entsiegelt werden.

Wo es die Platzverhältnisse zulassen, werden auf der Rheinstrasse Radstreifen markiert. Dies im Abschnitt Baslerstrasse bis Kornackerstrasse in Richtung Pratteln und anschliessend bis zur neuen Kreuzung Flachsackerstrasse beidseitig sowie nach dem Kreisel Liestal bis zum Tannenweg in Richtung Liestal.
Die engen Platzverhältnisse im Abschnitt Kornackerstrasse und Trülliweg lassen eine ein- oder beidseitigen Radstreifenmarkierung nicht zu. In der Nähe verlaufen aber parallel zur Rheinstrasse beidseitig kantonale Radwege (Parkweg/Ergolz und entlang der SBB Linie) inklusive Querverbindungen (Basler-, Ring- und Niederschönthalstrasse).

Die Anzahl der Fussgängerstreifen wurden mit der Polizei festgelegt. Damit Autofahrende Fussgängerstreifen akzeptieren, müssen sie genügend oft von Überquerenden genutzt werden.
Fussgängerstreifen werden bei den Lichtsignalanlagen, Bushaltestellen und höher frequentierten Übergängen bei der Baslerstrasse und Frenkendörferstrasse angeordnet.
Nicht markierte Fussgängerquerungen werden sicherheitstechnisch gleich ausgebildet (Anhaltesichtweiten und Beleuchtung) wie bei Fussgängerstreifen.

Eine Notfallsituation liegt vor, wenn aufgrund eines Ereignisses wie Brand oder Explosion auf der A22 eine mehr als 14-tägige Teilsperrung des Schönthaltunnels (Schliessung einer Tunnelröhre) notwendig ist. Für die Instandsetzung des Tunnels wird dann der Verkehr Richtung Basel im Notfallbetrieb über die Rheinstrasse geleitet.

Nein, planbare Unterhaltsarbeiten in den Tunnelröhren gelten nicht als Notfallsituation.

Nein. Ein durchgehender Grünstreifen würde die direkten Zufahrten zu den Gemeindestrassen und Vorplätzen unterbinden und die Funktion der Rheinstrasse als wichtige Versorgungsroute für überbreite Ausnahmetransporte verunmöglichen. Zudem wäre die geforderte kurze Umbauzeit für den Notfallbetrieb nicht realisierbar.

Sie sichert den gesetzlich geforderten durchgehenden Dreispurbetrieb im Notfall, da zwischen Kreuzung Kittler und Kreisel Hülften platzbedingt kein Mehrzweckstreifen möglich ist. Die Bedarfseinfahrt wird baulich vorbereitet, der Strassenbelag aber erst beim Notfall eingebaut.
Nach einem Notfallbetrieb wird mit Rückbau der Rheinstrasse auf den zweispurigen Normalbetrieb auch der Deckbelag der Bedarfseinfahrt wieder entfernt, um die Fläche wieder zu entsiegeln.

Während des Notfallbetriebs darf bei den Zufahrten nicht mehr links ein- oder abgebogen werden.
Die Kreuzung Kittler und der Kreisel Liestalerstrasse werden normal weiterbetrieben.
Die Kreuzungen Baslerstrasse und Frenkendörferstrasse werden mit einer provisorischen Lichtsignalanlage betrieben. Die Ausfahrt in beiden Richtungen in die Rheinstrasse ist gewährleistet.
Anstösser westlich der Rheinstrasse in Fahrtrichtung Pratteln müssen zuerst in Richtung Liestal fahren und über die Kreisel Liestalerstrasse oder Schauenburgerstrasse wenden. Anstösser östlich der Rheinstrasse in Fahrtrichtung Liestal müssen zuerst in Richtung Pratteln fahren und bei der neuen Kreuzung über die Flachsackerstrasse und Kreuzung Kittler wenden.

Die Rückstaulängen bilden sich hauptsächlich bei den provisorischen Lichtsignalanlagen bei den Kreuzungen Baslerstrasse und Frenkendörferstrasse. Eine vorgängige Quartierumfahrung zu den Seitenzufahrten führt zu noch längeren Wartezeiten vor der Lichtsignalanlage.
Spätestens nach ein paar Tagen wird der Durchgangsverkehr auf der Rheinstrasse bleiben. Sollte dies jedoch wider Erwarten nicht geschehen, können zusätzlich flankierende Massnahmen wie provisorische Fahrverbote, ausgenommen Zubringer, signalisiert werden.

Eine Lärmschutzberechnung hat nachgewiesen, dass mit der Erneuerung der Rheinstrasse keine stärkeren wahrnehmbaren Lärmimmissionen entstehen.
Es wird ein lärmmindernder Deckbelag eingebaut, der den Strassenlärm an der Quelle reduziert. Je nach Lage der beurteilten Liegenschaften wird die Lärmbelastung um bis zu 4 Dezibel reduziert.

Nach der Erneuerung der Rheinstrasse mit einem lärmmindernden Deckbelag reduziert sich die Gebäudeanzahl mit Immissions-Grenzwertüberschreitungen von 79 auf 53.
Weitere Massnahmen mit Lärmschutzwänden im Ausbreitungsweg wurden überprüft. Diese sind jedoch infolge ungenügendem Kosten-Nutzenverhältnis der Schutzwirkung, Offenhaltung von Vorplatzzufahrten und übergeordneten Interesse des Ortsbildschutzes nicht umsetzbar. Für diese Liegenschaften werden Erleichterungsanträge gestellt, ein Einbau von Schallschutzfenstern ist nicht nötig.

Die Zweckmässigkeit einer solchen Massnahme ist nicht gegeben.
Studien zeigen, dass auf langen geraden Strecken Tempo 30 oft nicht eingehalten wird. Das führt zu einer Scheinsicherheit, insbesondere für Fussgängerinnen und Fussgänger. Da sie davon ausgehen, dass sie sich in einer verkehrsberuhigten Zone befinden, verhalten sie sich dadurch möglicherweise weniger aufmerksam und somit steigt die Unfallgefahr. Zudem würde die Busfahrplanstabilität auf der Rheinstrasse beeinträchtigt. Die Voraussetzung, dass die geforderten Sichtdistanzen zu den Fussgängerstreifen bei 50 km/h überall eingehalten werden, ist erfüllt.
Aufgrund der zu erwartenden Geschwindigkeitsreduktion von max. 5-7 km/h durch die Signalisation einer tieferen Höchstgeschwindigkeit ist auch bezüglich Lärmimmission von einer Reduktion von weniger als 1 Dezibel auszugehen. Eine solche Reduktion ist kaum wahrnehmbar.

Die Bauarbeiten starten frühestens im Jahr 2027 und dauern voraussichtlich drei Jahre.

Die Rheinstrasse muss für den Gewerbe- und Ziel-Quellenverkehr zu den Wohnquartieren offenbleiben. Eine Vollsperrung, welche die Bauzeit reduzieren würde, ist nicht möglich. Es sind zwei Teilbaustellen mit mehreren Bauequipen vorgesehen. Zeitintensiv sind die mit dem Strassenbau durchzuführenden Neubau- und Ersatzarbeiten der Strassenentwässerung und Werkleitungen (Wasser, Gas, Elektrizität und Swisscom).Pro Baustellenabschnitt mit einer Etappenlänge von ca. 400 Meter ist mit einer Bauzeit von ca. acht Monaten, also ca. vier Monaten pro Strassenseite zu rechnen, in welchen die jeweiligen Anstösserinnen und Anstösser direkt tangiert werden.

Um die Einschränkungen möglichst gering zu halten, wird der Verkehr hauptsächlich zweispurig durch die Baustelle geleitet. Die Strasse wird vorgängig vorübergehend verbreitert.
Teilweise werden Lichtsignalanlagen den Durchgangsverkehr wechselseitig steuern (Kreuzung Kittler, Abschnitt Kreuzung Ringstrasse bis vor die Bushaltestelle Schönthal, Kreisel Liestalerstrasse). In diesen Abschnitten werden die einzelnen Unteretappenlängen verkürzt (70 bis 100 Meter), was die Durchfahrtskapazitäten erhöht und die Rückstaulängen reduziert.
Die Zufahrten zu den Liegenschaften entlang der Baustelle sind entweder über das rückwärtige untergeordnete Strassennetz oder über provisorische Vorplatzzufahrten erreichbar.
Frühzeitig vor Baubeginn werden die Anstösserinnen und Anstösser im Detail über die Etappierungen und Provisorien informiert.

In Spitzenzeiten wird die Anlage handgesteuert, um die Stauräume situativ zu entlasten.
Während des Neubaus der Bushaltestellen werden vor oder nach der jeweiligen Baustelle provisorische Bushaltestellen eingerichtet.

Das Verkehrsumleitregime während der zweijährigen Instandhaltungsarbeiten wird im Austausch zwischen ASTRA, Tiefbauamt und der Polizei ausgearbeitet.
Eine Umleitung durch das Stadtzentrum und anschliessend über den Kreisel Schauenburg ist infolge Fahrbahnstabilität des Busbetriebes nicht möglich.

Die Kosten für den Kanton Basel-Landschaft betragen 56 Millionen Franken.

Ja, der Landrat hat am 8. Februar 2018 einen Restkredit für die Fertigstellung der Rheinstrasse und die Bedarfseinfahrt A22 über 48 Millionen Franken (Preisstand Oktober 2016) beschlossen. Teuerungsbereinigt entsprach diese Summe im Oktober 2023 rund 56 Millionen Franken.

Die Kosten für die Vorbereitung und Einrichtung der Bedarfseinfahrt, der Mittelstreifenüberfahrten auf der A22 und der Massnahmen für den Notfallbetrieb (rückbaubare Mittelinseln, provisorische Markierungen) belaufen sich auf ca. 2,1 Millionen Franken, was knapp 4% der Gesamtkosten ausmacht.
Eine «unkontrollierte» Verkehrsführung mit nur je einer Fahrspur auf der Rheinstrasse während einer Tunnelsperrung würde zu grösseren Störungen bei den Kreuzungen und somit zu grösseren Rückstaulängen und Stauzeiten führen. Die daraus resultierenden zusätzlichen Stauzeitkosten wären bei einem angenommenen Notfallbetrieb von mehreren Monaten höher als die baulichen Massnahmen zu beziffern.

Am 20. und 21. August 2024 wurde das Projekt anlässlich von zwei Informationsveranstaltungen den Anwohnenden und der Bevölkerung vorgestellt. Am 26. August 2024 wurde das Mitwirkungsverfahren gestartet. Dieses dauert bis zum 27. September 2024.

Sämtliche Eingaben werden geprüft und soweit möglich und sinnvoll ins Projekt aufgenommen und schriftlich beantwortet. Des Weiteren wird ein anonymisierter Mitwirkungsbericht verfasst, der ebenfalls auf der Projekt-Webseite aufgeschaltet wird.

Kontakt:

Micha Kolman, Geschäftsbereich Verkehrsinfrastruktur, Projektmanagement, 061 552 54 46, [email protected]

Stand

August 2024

Kontakt  

Tiefbauamt
Rheinstrasse 29 
4410 Liestal
T +41 61 552 54 84

[email protected]