Lärmschutz

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Die Abteilung Lärmschutz vollzieht das Umweltrecht in den Bereichen Lärm und Erschütterungen gemäss dem Umweltschutzgesetz (USG), der Lärmschutz-Verordnung (LSV) und der Verordnung über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (V-NISSG).

Gerne helfen wir Ihnen weiter, wenn Sie Fragen zu diesen Themen haben. Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. 

 

Adresse

Amt für Raumplanung
Kreuzbodenweg 2
4410 Liestal