Lärmklagen
Fühlen Sie sich durch Lärm aus ihrer Umgebung gestört, können Sie bei der Abteilung Lärmschutz das Meldeformular für störenden Lärm einreichen. Nach Eingang der Lärmklage prüft die Abteilung Lärmschutz den Sachverhalt und informiert Sie danach über das weitere Vorgehen. Die ersten Abklärungen durch die Abteilung Lärmschutz sind kostenlos.
Hinweise:
- Klagen aufgrund von lärmverursachenden Haus- und Gartenarbeiten sowie Ruhestörungen aus der Nachbarschaft sind durch das Polizeireglement der Wohngemeinde geregelt und an die Wohngemeinde zu richten.
- Klagen wegen Ruhestörungen innerhalb von Mehrfamilienhäusern sind an die Liegenschaftsverwaltung zu richten.