Lärmkataster

Gemäss Art. 37 der Lärmschutz-Verordnung (LSV) sind für Strassen, Eisenbahnanlagen, Flugplätze und militärische Waffen-, Schiess- und Übungsplätze die ermittelten Lärmimmissionen jeweils in einem Lärmbelastungskataster festzuhalten.

Je nach Lärmart liegt die Zuständigkeit bei unterschiedlichen Behörden. 

Anlagen

Vollzugsbehörde

Weitere Informationen

Kantons- und Gemeindestrassen

Amt für Raumplanung / Lärmschutz

 

Nationalstrassen

Bundesamt für Strassen (ASTRA)

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Eisenbahnanlagen

Bundesamt für Verkehr (BAV)

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Zivile Flugplätze

Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL)

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Militärische Waffen-, Schiess- und Übungsplätze

Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS)

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Darüber hinaus sind im Kanton Basel-Landschaft weitere Lärmkataster für folgende Lärmarten vorhanden:

  • Industrie- und Gewerbelärm (einzelne grössere Betriebe und Areale)