Lärmkataster
Gemäss Art. 37 der Lärmschutz-Verordnung (LSV) sind für Strassen, Eisenbahnanlagen, Flugplätze und militärische Waffen-, Schiess- und Übungsplätze die ermittelten Lärmimmissionen jeweils in einem Lärmbelastungskataster festzuhalten.
Je nach Lärmart liegt die Zuständigkeit bei unterschiedlichen Behörden.
Anlagen |
Vollzugsbehörde |
Weitere Informationen |
Kantons- und Gemeindestrassen |
Amt für Raumplanung / Lärmschutz |
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Nationalstrassen |
Bundesamt für Strassen (ASTRA) |
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Eisenbahnanlagen |
Bundesamt für Verkehr (BAV) |
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Zivile Flugplätze |
Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) |
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Militärische Waffen-, Schiess- und Übungsplätze |
Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) |
Darüber hinaus sind im Kanton Basel-Landschaft weitere Lärmkataster für folgende Lärmarten vorhanden:
- Industrie- und Gewerbelärm (einzelne grössere Betriebe und Areale)