Weiherschloss

Das Schloss Bottmingen steht bereits unter Bundesschutz, sodass eine weitere Begründung der Unterschutzstellung nicht notwendig erscheint. Kurz zusammengefasst ergibt sich, dass das Schloss im 13. Jahrhundert erbaut worden ist. Im 17. Jahrhundert erfuhr es eine Umwandlung im Stile des Frühbarocks, wovon noch einzelne Teile zeugen. Um 1720 gestaltete es der Steckborner Bürger Johannes Deucher zu einem französischen Landsitz um und gab ihm die heutige Gestalt.

Als eines der wenigen Wasserschlösser der Schweiz bewahrt es trotz der Barockisierung den mittelarlterlichen Charakter einer Wasserburg, vor allem im Grundriss. In diesem unterscheidet es sich wesentlich von den einst zahlreichen und zum Teil - allerdings ohne Weiher - erhaltenen Wasserschlössern der Umgebung Basels, die aus einfachen, befestigten Wohnbauten bestanden. Ihm fehlt aber auch der Bergfried der bekannten Wasserschlösser Hagenwil oder Hallwil. All dies bringt es in nächste Verwandtschaft mit dem turmbewehrten Viereck des burgundisch-savoyischen Burgentyps. Von dem mit von der Grün eingezogenen deutschen Frühbarock erhielt sich ausser dem markanten Volutengiebel der Hauptfassade recht wenig. Johannes Deucher verwandelte das Schloss in einen Landsitz des französischen Frühbarocks, der uns beinahe vollständig erhalten blieb. Vermutlich eines der frühesten Beispiele für den Einfluss der Barockklassik des späten Louis XIV. in unserer Gegend, wovon in Bottmingen ausser der Aussenarchitektur vor allem das grossartige Treppenhaus zeugt. Erst unter Martin Wenk setzte sich um 1780 das heimische, bereits abklingende Rokoko durch und hinterliess den kostbaren Stuck im Steinsaal.