Bauinventar Kanton Basel-Landschaft BIB
Nach einer Gesetzesänderung dürfen wir das BIB seit dem 1. Juli 2018 auf unserer Homepage veröffentlichen.
Zum Bauinventar, nach Gemeinden alphabetisch geordnet.
Die Kantonale Denkmalpflege, die mit dem Bauwesen beschäftigten kantonalen und kommunalen Behörden sowie die Planungsbüros besitzen meist nur vereinzelte Informationen zur Geschichte und Bedeutung von Bauten und Anlagen auf ihrem Gemeindegebiet. Aufgrund dieses lückenhaften Kenntnisstandes sind auch potenziell schützenswerte Kulturdenkmäler, d.h. wertvolle kulturhistorische Zeugen wenig bekannt. Deshalb ist die Anzahl der Verluste dieser Bauten gerade während der rasanten gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Veränderungen in den letzten Jahrzehnten gross.
Die Kantonale Denkmalpflege als mitverantwortliche Fachstelle für die Kulturguterhaltung hat auf diese Situation reagiert und bietet mit dem Bauinventar Kanton Basel-Landschaft (BIB) eine sachdienliche Dokumentation zu schützenswerten Bauten und Anlagen an.
Das BIB berücksichtigt alle Bauten im Siedlungsgebiet, die vor 1970 erbaut worden sind. Es dokumentiert und bewertet Einzelbauten, Baugruppen oder Anlagen. Die Bewertung erfolgt nach einem feststehenden kultur- und architekturhistorischen Kriterienkatalog. Dieser berücksichtigt folgende Themen: Bedeutung von Stellung und Gliederung des Objekts, Erhaltungszustand, typologischer Stellenwert, historischer Stellenwert, kunsthistorische Bedeutung sowie die Qualität der Umgebung. Das Inventar wurde mit Begleitung eines Fachgremiums durch den Kunsthistoriker Claudio Affolter in den Jahren 2001 bis 2008 erstellt.
Das BIB ist nur ein Hinweisinventar ohne Rechtsverbindlichkeit. Es wird als wertvolle fachliche Grundlage im Rahmen von Nutzungsplanungen von den Behörden und Planern beigezogen. Im BIB werden grundsätzlich zwei Kategorien von potenziellen Schutzobjekten dokumentiert:
Ein „kommunal zu schützender Bau“ ist für die Standortgemeinde von kulturhistorischer Bedeutung. Der qualitativ gute Bau soll erhalten und gepflegt werden. Es wird empfohlen, diese Bauten der obersten kommunalen Schutzstufe zuzuweisen.
Ein „kantonal zu schützender Bau“ erfüllt zusätzlich zu den kommunalen Anforderungen auch die kantonalen Kriterien und kann gemäss Denkmal- und Heimatschutzgesetz in das kantonale Inventar der geschützten Kulturdenkmäler aufgenommen werden. Eine allfällige Unterschutzstellung erfolgt mit Einverständnis von Eigentümer und Gemeinde durch den Regierungsrat.
Das BIB ermöglicht eine fachlich begründete Zuordnung der Bauten und Anlagen in die verschiedenen Schutzkategorien. Das kantonale Raumplanungs- und Baugesetz (RBG §29, 8. 1. 1998) sieht vor, dass im Rahmen der kommunalen Nutzungsplanung u.a. Schutzzonen und schützenswerte Einzelobjekte ausgeschieden werden können. Schützenswerte Einzelobjekte werden in den Zonenvorschriften bezeichnet und umschrieben.
Das Bauinventar Kanton Basel-Landschaft schliesst Wissenslücken und ergänzt bestehende, kommunale Gebäudeinventare. Es berücksichtigt lediglich Bauten und Anlagen, welche der obersten kommunalen Schutzkategorie zugeordnet werden sollen und ist somit unvollständig. Die Beurteilung und Einstufung von weiteren Bauten, Ensembles, Plätzen, Grünanlagen usw. soll über die von der Gemeinde beauftragten Planungsbüros erfolgen.
Das Bauinventar Kanton Basel-Landschaft (BIB) kann bei jeder Gemeinde wie auch bei der Kantonalen Denkmalpflege angefordert werden. Es ist ein Hinweisinventar ohne rechtliche Verbindlichkeit.
Bauinventar Baselland, ein Werkstattbericht (aus dem Jahresheft 2002)