Aufgaben und Kompetenzen

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Aufgaben und Kompetenzen der Denkmal- und Heimatschutzkommission

Wer ist die Denkmal- und Heimatschutzkommission?
  • Die Denkmal- und Heimatschutzkommission ist die vom Regierungsrat eingesetzte Fachkommission für Denkmal- und Ortsbildpflege.
  • Sie unterstützt die Fachstelle der Kantonalen Denkmalpflege bei der Beurteilung und Umsetzung von denkmal- und ortsbildpflegerischen Aufgaben.
  • Sie gewährt Unterstützungsbeiträge an die Erhaltung und Renovation geschützter und schützenswerter Baudenkmäler und Parkanlagen.
  • Ihre Aufgaben werden im Denkmal- und Heimatschutzgesetz geregelt.

Was ist Denkmal- und Ortsbildpflege?
  • Die historische Baukultur muss in ihrer originalen Substanz gepflegt, genutzt und als Schlüssel zum Verständnis der Vergangenheit lebendig erhalten werden.
  • Baukultur umfasst Architektur, Siedlungsbau, Gartenbau, Kunst, Kunsthandwerk, Technik- und Industrieanlagen.
  • Originale Bausubstanz ist nicht ersetzbar. Kulturdenkmäler müssen deshalb möglichst weitgehend in ihrer überlieferten Konstruktionsweise und Materialität erhalten werden.
  • Neubauten und neue Anlagen im historischen Kontext müssen zeitgenössische architektonische Qualität sowie Respekt dem Bestehenden gegenüber aufweisen.

Was tut die Denkmal- und Heimatschutzkommission?
  • Die Denkmal- und Heimatschutzkommission begutachtet Projekte und Planungen, die das Orts- und Landschaftsbild wesentlich verändern würden.
  • Sie ermöglicht die fachgerechte Erhaltung durch Beratung und durch Subventionierung der Mehrkosten, die durch die Auflagen der Denkmalpflege entstehen.
  • Sie schützt das kulturelle Erbe, indem sie beim Regierungsrat die Aufnahme repräsentativer Objekte ins Inventar der kantonal geschützten Kulturdenkmäler beantragt.
  • Sie verhindert Zerstörung oder irreparable Beschädigungen von Kulturgütern und erreicht Verbesserungen an Projekten durch Einsprache.

Denkmal- und Heimatschutzkommission und Kantonale Denkmalpflege
  • Die Denkmal- und Heimatschutzkommission vertritt gemeinsam mit der Kantonalen Denkmalpflege die Anliegen von Denkmal- und Ortsbildpflege gegenüber den Behörden von Gemeinden und Kanton sowie in der Öffentlichkeit.
  • Die Denkmalpflege legt der Kommission Anträge bezüglich Schutzmassnahmen, Subventionen und Einsprachen zur Beratung und Beschlussfassung vor.
  • Die Denkmalpflege und die Kommission stützen sich bei ihren Beurteilungen auf das Inventar der kantonal geschützten Kulturdenkmäler, die Zonenpläne der Gemeinden, das Bauinventar Kanton Basel-Landschaft und das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung sowie auf projektgebundene Expertisen.
  • Das Sekretariat der Kommission wird von der Denkmalpflege besorgt.

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