Denkmal- und Heimatschutzkommission
Die Denkmal- und Heimatschutzkommission ist beratendes Fachorgan des Kantons und der Einwohnergemeinden bei denkmalrelevanten Fragen.
Sie nimmt namentlich folgende Aufgaben wahr:
Sie nimmt namentlich folgende Aufgaben wahr:
- sie pflegt Kontakt mit zielverwandten privaten Organisationen, staatlichen Stellen sowie mit Gemeindebehörden;
- sie fördert die Anliegen und Bestrebungen des Denkmal- und des Heimatschutzes;
- sie gewährt Beiträge bis 50 000 Fr. im Rahmen des Budgets;
- sie begutachtet Gesuche für Bauten und Anlagen und Projekte für Tiefbauten und Planungen, die das Orts- und Landschaftsbild wesentlich verändern würden;
- sie beantragt dem Regierungsrat die Aufnahme in das Inventar der geschützten Kulturdenkmäler mit den zugehörigen Schutzmassnahmen;
- sie erstattet jährlich Bericht über ihre Tätigkeit.
- Die Kommission ist in allen Belangen des Denkmal- und des Heimatschutzes einsprache- und beschwerdeberechtigt.
Der Regierungsrat wählt die aus sieben Mitgliedern bestehende Denkmal- und Heimatschutzkommission und ernennt aus ihrer Mitte den Präsidenten oder die Präsidentin. Er berücksichtigt vorab verwaltungsunabhängige Vertreter und Vertreterinnen aus den betreffenden Fachkreisen und Fachorganisationen. Der Leiter oder die Leiterin der Fachstelle gehört der Kommission von Amtes wegen an.
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