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09.09.2014
Zustimmung zur Revision des Gefahrgutrechts
Die vom Bund vorgeschlagenen Änderungen zum Gefahrgutrecht (Revision der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse) haben keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vollzugstätigkeit des Kantons Basel-Landschaft. In seiner heute verabschiedeten Stellungnahme an das Bundesamt für Strassen ASTRA hält der Regierungsrat darum fest, dass er das Änderungspaket im Grundsatz unterstützen kann.
Die Revision der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse ist erforderlich, weil sie mit dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (ADR) in Einklang gebracht werden muss. Das ADR wird alle zwei Jahre in einem relativ breiten Ausmass angepasst. Die Änderungen treten am 1. Januar 2015 in Kraft und müssen ab 1. Juli 2015 zwingend angewendet werden, sofern nicht mindestens fünf Vertragsparteien der Europäischen Gemeinschaft deren Ablehnung beantragen.
Die Revision der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse ist erforderlich, weil sie mit dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (ADR) in Einklang gebracht werden muss. Das ADR wird alle zwei Jahre in einem relativ breiten Ausmass angepasst. Die Änderungen treten am 1. Januar 2015 in Kraft und müssen ab 1. Juli 2015 zwingend angewendet werden, sofern nicht mindestens fünf Vertragsparteien der Europäischen Gemeinschaft deren Ablehnung beantragen.