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21.08.2012
Zugang zu genetischen Ressourcen: Nagoya-Protokoll
Zugang zu genetischen Ressourcen:
Regierung wünscht Präzisierung des Nagoya-Protokolls
In ihrer Vernehmlassungsantwort zur Genehmigung des Nagoya-Protokolls wünscht sich die Regierung vom Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) klarere Angaben darüber, für welche Teilaufgaben die Kantone beigezogen werden sollen. Es könnte, so die Befürchtung der Regierung, ein erheblicher Vollzugsaufwand auf die Kantone zukommen.
Das Protokoll von Nagoya regelt den Zugang zu genetischen Ressourcen und sich darauf beziehendes traditionelles Wissen mit dem Ziel einer ausgewogenen und gerechten Aufteilung der sich aus der Nutzung dieser Ressourcen ergebenden Vorteile.
Erforderliche rechtliche Anpassungen zur Umsetzung dieses Protokolls fliessen in das Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) ein. Das Protokoll sieht eine Melde- und Sorgfaltspflicht bei der Nutzung genetischer Ressourcen vor. Der Vollzug der Meldepflicht liegt beim Bundesamt für Umwelt. Der Bund soll aber in Fällen, in denen bereits Vollzugsaufgaben im Rahmen bestehender Verfahren den Kantonen obliegen, die Kantone für die Überprüfung der Sorgfaltspflicht beiziehen können.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Sicherheitsinspektorat, Tel. 061 522 62 64.
Regierung wünscht Präzisierung des Nagoya-Protokolls
In ihrer Vernehmlassungsantwort zur Genehmigung des Nagoya-Protokolls wünscht sich die Regierung vom Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) klarere Angaben darüber, für welche Teilaufgaben die Kantone beigezogen werden sollen. Es könnte, so die Befürchtung der Regierung, ein erheblicher Vollzugsaufwand auf die Kantone zukommen.
Das Protokoll von Nagoya regelt den Zugang zu genetischen Ressourcen und sich darauf beziehendes traditionelles Wissen mit dem Ziel einer ausgewogenen und gerechten Aufteilung der sich aus der Nutzung dieser Ressourcen ergebenden Vorteile.
Erforderliche rechtliche Anpassungen zur Umsetzung dieses Protokolls fliessen in das Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) ein. Das Protokoll sieht eine Melde- und Sorgfaltspflicht bei der Nutzung genetischer Ressourcen vor. Der Vollzug der Meldepflicht liegt beim Bundesamt für Umwelt. Der Bund soll aber in Fällen, in denen bereits Vollzugsaufgaben im Rahmen bestehender Verfahren den Kantonen obliegen, die Kantone für die Überprüfung der Sorgfaltspflicht beiziehen können.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Sicherheitsinspektorat, Tel. 061 522 62 64.