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10.09.2012
Windkraftanlagen im Kanton Baselland grundsätzlich realisierbar
Aus technischer, wirtschaftlicher und landschaftlicher Sicht: Windkraftanlagen im Kanton Baselland grundsätzlich realisierbar
Theoretisch könnten bis zu 25 Prozent des Strombedarfs des Kantons Basel-Landschaft durch erneuerbare Windenergie gedeckt werden. So lautet das Fazit einer umfassenden Studie, die das Amt für Raumplanung (ARP) zusammen mit dem Amt für Umweltschutz und Energie (AUE) durchgeführt und die Regierungspräsidentin Sabine Pegoraro heute Montag an einer Medienkonferenz präsentiert hat. Die Studie ortet 15 mögliche Standorte für Windparks, die 35 Gemeinden tangieren würden.
Ausgelöst wurde die Suche nach geeigneten Standorten für grosse Windkraftanlagen durch eine Motion von Landrat Hannes Schweizer "Windkraftanlagen auch in Schutzgebieten!" ( 2007-248 ). In einem aufwendigen Verfahren haben das ARP und das AUE nun insgesamt 15 Standorte für sogenannte Windparks in 35 Baselbieter Gemeinden ermittelt. Dazu gehörte insbesondere die Prüfung der technischen Machbarkeit, der wirtschaftlichen Rentabilität und der landschaftlichen Verträglichkeit solcher Anlagen.
Damit solche Anlagen auch erstellt werden können, müssen die Windparkgebiete im kantonalen Richtplan festgesetzt werden. Danach sind auf kommunaler Ebene Windparkzonen zu bezeichnen, bevor dann das Baubewilligungsverfahren durchgeführt werden kann. Zudem muss die Investitionsbereitschaft entsprechender Unternehmen und die Abnahmemöglichkeiten des so produzierten Stromes durch die Elektrizitätsunternehmen geprüft werden.
Insgesamt könnten laut Studie 25 Prozent des Strombedarfs, also rund 500 GWh, durch Windkraft abgedeckt werden. Regierungspräsidentin Sabine Pegoraro bezeichnete dies als „eine stolze Zahl“. Sie machte aber auch deutlich, dass die Realisierung wohl nicht einfach werde. Ein Dialog mit direkt betroffenen Bewohnerinnen und Bewohnern, den Umwelt- und Tierschutzorganisationen sowie mit dem Bund wegen des Landschafts- und Naturschutzes müsse jetzt zuerst folgen.
Ausgelöst wurde die Suche nach geeigneten Standorten für grosse Windkraftanlagen durch eine Motion von Landrat Hannes Schweizer "Windkraftanlagen auch in Schutzgebieten!" ( 2007-248 ). In einem aufwendigen Verfahren haben das ARP und das AUE nun insgesamt 15 Standorte für sogenannte Windparks in 35 Baselbieter Gemeinden ermittelt. Dazu gehörte insbesondere die Prüfung der technischen Machbarkeit, der wirtschaftlichen Rentabilität und der landschaftlichen Verträglichkeit solcher Anlagen.
Damit solche Anlagen auch erstellt werden können, müssen die Windparkgebiete im kantonalen Richtplan festgesetzt werden. Danach sind auf kommunaler Ebene Windparkzonen zu bezeichnen, bevor dann das Baubewilligungsverfahren durchgeführt werden kann. Zudem muss die Investitionsbereitschaft entsprechender Unternehmen und die Abnahmemöglichkeiten des so produzierten Stromes durch die Elektrizitätsunternehmen geprüft werden.
Insgesamt könnten laut Studie 25 Prozent des Strombedarfs, also rund 500 GWh, durch Windkraft abgedeckt werden. Regierungspräsidentin Sabine Pegoraro bezeichnete dies als „eine stolze Zahl“. Sie machte aber auch deutlich, dass die Realisierung wohl nicht einfach werde. Ein Dialog mit direkt betroffenen Bewohnerinnen und Bewohnern, den Umwelt- und Tierschutzorganisationen sowie mit dem Bund wegen des Landschafts- und Naturschutzes müsse jetzt zuerst folgen.
Beilagen:
- Rede von Regierungspräsidentin Sabine Pegoraro
- Präsentation von Martin Kolb, Kantonsplaner
- Standorte Windpark-Gebiete
BAU- UND UMWELTSCHUTZDIREKTION, Kommunikation
Für Rückfragen:
Martin Kolb, Leiter Amt für Raumplanung, Tel. 061 552 59 31
Liestal, 10. September 2012
Für Rückfragen:
Martin Kolb, Leiter Amt für Raumplanung, Tel. 061 552 59 31
Liestal, 10. September 2012