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10.02.2015
Wichtige Anpassung des Kantonalen Richtplanes
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft setzt Eckwerte für die künftige räumliche Entwicklung des Baselbiets.
Mit der Teilrevision des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 15. Juni 2012 (SR 700, RPG) stellen sich für die Kantone im Bereich der Raumplanung auf Richtplanungsebene drei wesentliche neue Aufgaben:
Mit der Teilrevision des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 15. Juni 2012 (SR 700, RPG) stellen sich für die Kantone im Bereich der Raumplanung auf Richtplanungsebene drei wesentliche neue Aufgaben:
- Es muss im Kantonalen Richtplan (KRIP) festgelegt werden, wie sich der Kanton räumlich entwickeln soll (Raumstrategie) und wie gross das Siedlungsgebiet für die mittel- bis langfristige bauliche Entwicklung (20-25 Jahre) im gesamten Kanton sein soll.
- Zudem muss im KRIP gezeigt werden, in welchen Regionen die Erweiterung des Siedlungsgebiets künftig regional abgestimmt wird.
- Schliesslich hat der Richtplan den Vollzug von Art. 15 RPG sicherzustellen, wonach die Bauzonen nur so gross sein dürfen, wie es dem Bedarf für die nächsten 15 Jahre entspricht. Zentral für diese Fragestellung sind Bevölkerungsprognosen.
Mit dem vorliegenden Regierungsratsbeschluss gibt der Regierungsrat der Verwaltung den Auftrag, das künftige Bevölkerungswachstum räumlich ausgewogen zu verteilen. Dabei rechnet die dem KRIP zugrunde gelegte Bevölkerungsprognose des Bundesamtes für Raumentwicklung mit einem Zuwachs von rund 50‘000 Einwohnern auf etwa 328‘000 Einwohner im Jahre 2035.