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12.05.2015
Wenslingen: Abklärungen der Grundwasserverhältnisse
Wenslingen: Abklärungen der Grundwasserverhältnisse anhand von Markierversuchen
Im Auftrag des Amts für Umweltschutz und Energie werden am Dienstag, 19. Mai 2015, Markierversuche zur Bestimmung der unterirdischen Zuströmbereiche des Grundwassers in der Umgebung des Wenslinger Plateaus durchgeführt. Diese Abklärungen dienen als Grundlage für die Ausscheidung der Grundwasserschutzzonen. Markierversuche können zu Verfärbungen von Quellen und Bächen führen, sind jedoch für Lebewesen unbedenklich.
Am Dienstag, 19. Mai 2015 werden Markierstoffe an verschiedenen Stellen auf der Hochfläche nördlich Wenslingen in den Untergrund eingespült. Trotz möglichst geringer Dosierungen der Markierstoffmenge ist in Karstgebieten wie dem Wenslinger Plateau nie ganz auszuschliessen, dass in den darauffolgenden Tagen Verfärbungen des Wassers im Bereich von Quellen und Bächen auftreten.
Entsprechend der eingesetzten Farbstoffe muss mit Verfärbungen nach grün, gelb, rot und/oder violett des Dellenbachs in Wenslingen, des Moosbächli, Aletenbach und Eibach in bzw. ab Tecknau, des Talbach in Ormalingen sowie der Ergolz ab Rothenfluh gerechnet werden.
Die eingesetzten Stoffe sind für Mensch, Tier und Pflanze gesundheitlich unbedenklich. Trotzdem werden die Quellen der öffentlichen Trinkwasserversorgung in der unmittelbaren Umgebung der Eingabestellen in der fraglichen Zeit nicht genutzt, sodass eine Verfärbung des Trinkwassers ausgeschlossen werden kann.
BAU- UND UMWELTSCHUTZDIREKTION, Kommunikation
Am Dienstag, 19. Mai 2015 werden Markierstoffe an verschiedenen Stellen auf der Hochfläche nördlich Wenslingen in den Untergrund eingespült. Trotz möglichst geringer Dosierungen der Markierstoffmenge ist in Karstgebieten wie dem Wenslinger Plateau nie ganz auszuschliessen, dass in den darauffolgenden Tagen Verfärbungen des Wassers im Bereich von Quellen und Bächen auftreten.
Entsprechend der eingesetzten Farbstoffe muss mit Verfärbungen nach grün, gelb, rot und/oder violett des Dellenbachs in Wenslingen, des Moosbächli, Aletenbach und Eibach in bzw. ab Tecknau, des Talbach in Ormalingen sowie der Ergolz ab Rothenfluh gerechnet werden.
Die eingesetzten Stoffe sind für Mensch, Tier und Pflanze gesundheitlich unbedenklich. Trotzdem werden die Quellen der öffentlichen Trinkwasserversorgung in der unmittelbaren Umgebung der Eingabestellen in der fraglichen Zeit nicht genutzt, sodass eine Verfärbung des Trinkwassers ausgeschlossen werden kann.
BAU- UND UMWELTSCHUTZDIREKTION, Kommunikation