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01.12.2015
Wasserbaukonzept 2015
Wasserbaukonzept 2015 genehmigt
Der Regierungsrat hat das Wasserbaukonzept vom 13. November 2015 genehmigt.
Das Wasserbaukonzept ist für den Geschäftsbereich Wasserbau des Tiefbauamtes ein Führungs-, Koordinations- und Grundlageninstrument. Es stellt den mittelfristigen Bedarf der erforderlichen Massnahmen an den Gewässern in drei Prioritäten (hoch, mittel und niedrig) dar. Auch in Hinsicht auf die Finanzplanung des Kantons kommt dem Wasserbaukonzept eine grosse Bedeutung zu, denn daraus lässt sich der Aufwand in den Bereichen des Wasserbaus, für die der Kanton nach Gesetz zuständig ist, mittel- und längerfristig abschätzen.
Das Wasserbaukonzept wurde am 10. Mai 2005 zum ersten Mal genehmigt, wobei eine gesamthafte Überprüfung nach zirka zehn Jahren vorgesehen wurde. Auch das Wasserbaukonzept 2015 soll nach zehn Jahren erneut gesamthaft überprüft und den aktuellen Verhältnissen angepasst werden. Realisierte Massnahmen und neue Erkenntnisse werden bereits nach spätestens drei Jahren in der Datenbank nachgeführt.
> Wasserbaukonzept
Für Rückfragen
Jonas Woermann, Tiefbauamt, Projektleiter Gewässerplanung, Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD), 061 552 54 52
Der Regierungsrat hat das Wasserbaukonzept vom 13. November 2015 genehmigt.
Das Wasserbaukonzept ist für den Geschäftsbereich Wasserbau des Tiefbauamtes ein Führungs-, Koordinations- und Grundlageninstrument. Es stellt den mittelfristigen Bedarf der erforderlichen Massnahmen an den Gewässern in drei Prioritäten (hoch, mittel und niedrig) dar. Auch in Hinsicht auf die Finanzplanung des Kantons kommt dem Wasserbaukonzept eine grosse Bedeutung zu, denn daraus lässt sich der Aufwand in den Bereichen des Wasserbaus, für die der Kanton nach Gesetz zuständig ist, mittel- und längerfristig abschätzen.
Das Wasserbaukonzept wurde am 10. Mai 2005 zum ersten Mal genehmigt, wobei eine gesamthafte Überprüfung nach zirka zehn Jahren vorgesehen wurde. Auch das Wasserbaukonzept 2015 soll nach zehn Jahren erneut gesamthaft überprüft und den aktuellen Verhältnissen angepasst werden. Realisierte Massnahmen und neue Erkenntnisse werden bereits nach spätestens drei Jahren in der Datenbank nachgeführt.
> Wasserbaukonzept
Für Rückfragen
Jonas Woermann, Tiefbauamt, Projektleiter Gewässerplanung, Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD), 061 552 54 52