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13.12.2011
Volksinitiative "Bäche ans Licht"
Der Regierungsrat empfiehlt die nichtformulierte Volksinitiative "Bäche ans Licht" ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung. Er hat heute die entsprechende Vorlage an den Landrat überwiesen.
Die am 14. Oktober 2010 mit 2374 gültigen Unterschriften eingereichte Volksinitiative verlangt, das Wasserbaugesetz sei so anzupassen, dass Bachausdolungen, welche durch Dritte (z.B. Landeigentümer, Gemeinden, Verbände) durchgeführt werden, vom Kanton fachlich und finanziell unterstützt werden. Die entsprechenden finanziellen und personellen Ressourcen seien bereitzustellen.
In der Landratsvorlage hält die Regierung fest, dass im Gesetz über den Natur- und Landschaftsschutz (NLG) bereits heute eine genügende Rechtsgrundlage bestehe, um Ausdolungsprojekte Dritter mitfinanzieren zu können. Voraussetzung dazu sei, dass der Landrat dies wünsche und die entsprechenden finanziellen und personellen Mittel beschliesse. Eine Mitwirkung der kantonalen Fachstelle für Wasserbau bei Ausdolungsprojekten Dritter sei bereits heute in einem gewissen Umfang gewährleistet. Auch in dieser Hinsicht erkennt der Regierungsrat keinen Handlungsbedarf im Sinne der Volksinitiative. Unter diesen Voraussetzungen erachtet der Regierungsrat die Initiative als nicht zielführend und empfiehlt sie dem Landrat zur Abweisung. Angesichts des Umstandes, dass bereits heute im NLG eine Rechtsgrundlage existiert, ist für die Regierung auch ein Gegenvorschlag nicht opportun.
Für Rückfragen: Jaroslav Mišun, Tiefbauamt, Geschäftsbereich Wasserbau, Tel. 061 552 54 58
Die am 14. Oktober 2010 mit 2374 gültigen Unterschriften eingereichte Volksinitiative verlangt, das Wasserbaugesetz sei so anzupassen, dass Bachausdolungen, welche durch Dritte (z.B. Landeigentümer, Gemeinden, Verbände) durchgeführt werden, vom Kanton fachlich und finanziell unterstützt werden. Die entsprechenden finanziellen und personellen Ressourcen seien bereitzustellen.
In der Landratsvorlage hält die Regierung fest, dass im Gesetz über den Natur- und Landschaftsschutz (NLG) bereits heute eine genügende Rechtsgrundlage bestehe, um Ausdolungsprojekte Dritter mitfinanzieren zu können. Voraussetzung dazu sei, dass der Landrat dies wünsche und die entsprechenden finanziellen und personellen Mittel beschliesse. Eine Mitwirkung der kantonalen Fachstelle für Wasserbau bei Ausdolungsprojekten Dritter sei bereits heute in einem gewissen Umfang gewährleistet. Auch in dieser Hinsicht erkennt der Regierungsrat keinen Handlungsbedarf im Sinne der Volksinitiative. Unter diesen Voraussetzungen erachtet der Regierungsrat die Initiative als nicht zielführend und empfiehlt sie dem Landrat zur Abweisung. Angesichts des Umstandes, dass bereits heute im NLG eine Rechtsgrundlage existiert, ist für die Regierung auch ein Gegenvorschlag nicht opportun.
Für Rückfragen: Jaroslav Mišun, Tiefbauamt, Geschäftsbereich Wasserbau, Tel. 061 552 54 58