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20.05.2015
Verstärkung der Massnahmen gegen Littering
Vernehmlassung: Verstärkung der Massnahmen gegen das Liegenlassen von Abfällen (Littering)
Der Regierungsrat hat Stellung genommen zur parlamentarischen Initiative „Verstärkung der Massnahmen gegen das Liegenlassen von Abfällen (Littering)“.
Die parlamentarische Initiative über die Verstärkung der Massnahmen gegen das Liegenlassen von Abfällen (Littering) verlangt, dass das Bundesgesetz über den Umweltschutz mit einer Verhaltensnorm und einer Strafnorm zum Littering ergänzt wird.
Litteringbussen sind bereits heute möglich
Aus Sicht des Kantons Basel-Landschaft spricht nichts gegen diese Vorlage. In grundsätzlicher Hinsicht stellt sich jedoch die Frage, ob dringender Anlass für eine Regelung auf Bundesebene besteht. Der Kanton Basel-Landschaft hat die Möglichkeit von Litteringbussen für die Gemeinden auf kantonaler Ebene bereits geschaffen. Den gleichen Schritt haben andere Kantone ebenfalls beschritten. Eine Einführung auf Bundesebene liegt demzufolge nicht zwingend auf der Hand.
Kein Patentrezept gegen Littering
Grundsätzlich muss festgehalten werden, dass es kein Patentrezept gegen Littering gibt. Jede Littering-Situation muss einzeln betrachtet und es müssen situationsspezifische Massnahmen geplant und umgesetzt werden. Allenfalls können Litteringbussen als ein Instrument mit weiteren Massnahmen in den Bereichen Präventionsarbeit und Sensibilisierung verschiedener Zielgruppen kombiniert werden. Demzufolge könnte es aus Sicht des Kantons Basel-Landschaft weiterhin den Kantonen oder gar Städten bzw. Gemeinden überlassen werden, ob sie dieses Instrument nutzen wollen oder nicht.
Der Regierungsrat bezweifelt, ob eine Mindestbusse von 100 Franken in jedem Fall angemessen ist oder die untere Grenze nicht tiefer anzusetzen wäre. Eine sinnvolle Untergrenze müsste sich aus Sicht des Kantons Basel-Landschaft im Rahmen von maximal 40 Franken bewegen, um wirklichen Bagatellfällen Rechnung tragen zu können.
> Vernehmlassung
Der Regierungsrat hat Stellung genommen zur parlamentarischen Initiative „Verstärkung der Massnahmen gegen das Liegenlassen von Abfällen (Littering)“.
Die parlamentarische Initiative über die Verstärkung der Massnahmen gegen das Liegenlassen von Abfällen (Littering) verlangt, dass das Bundesgesetz über den Umweltschutz mit einer Verhaltensnorm und einer Strafnorm zum Littering ergänzt wird.
Litteringbussen sind bereits heute möglich
Aus Sicht des Kantons Basel-Landschaft spricht nichts gegen diese Vorlage. In grundsätzlicher Hinsicht stellt sich jedoch die Frage, ob dringender Anlass für eine Regelung auf Bundesebene besteht. Der Kanton Basel-Landschaft hat die Möglichkeit von Litteringbussen für die Gemeinden auf kantonaler Ebene bereits geschaffen. Den gleichen Schritt haben andere Kantone ebenfalls beschritten. Eine Einführung auf Bundesebene liegt demzufolge nicht zwingend auf der Hand.
Kein Patentrezept gegen Littering
Grundsätzlich muss festgehalten werden, dass es kein Patentrezept gegen Littering gibt. Jede Littering-Situation muss einzeln betrachtet und es müssen situationsspezifische Massnahmen geplant und umgesetzt werden. Allenfalls können Litteringbussen als ein Instrument mit weiteren Massnahmen in den Bereichen Präventionsarbeit und Sensibilisierung verschiedener Zielgruppen kombiniert werden. Demzufolge könnte es aus Sicht des Kantons Basel-Landschaft weiterhin den Kantonen oder gar Städten bzw. Gemeinden überlassen werden, ob sie dieses Instrument nutzen wollen oder nicht.
Der Regierungsrat bezweifelt, ob eine Mindestbusse von 100 Franken in jedem Fall angemessen ist oder die untere Grenze nicht tiefer anzusetzen wäre. Eine sinnvolle Untergrenze müsste sich aus Sicht des Kantons Basel-Landschaft im Rahmen von maximal 40 Franken bewegen, um wirklichen Bagatellfällen Rechnung tragen zu können.
> Vernehmlassung
Für Rückfragen
Dominic Utinger, Amt für Umweltschutz und Energie, Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD), 079 774 03 98