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28.06.2016
Verordnung zur Organisation im öffentlichen Beschaffungswesen der Kantonsverwaltung
Verordnung zur Organisation im öffentlichen Beschaffungswesen der Kantonsverwaltung verabschiedet
Mit der Verordnung über die Beschaffungsorganisation in der Verwaltung des Kantons Basel-Landschaft setzt der Regierungsrat eine der Empfehlungen der Finanzkontrolle sowie der Geschäftsprüfungskommission um.
Als Massnahme mit grossem Potenzial und Entlastungswirkung im Sachaufwand wurde die «Bündelung der Beschaffungen» (Kompetenz, Zuständigkeit, Verantwortlichkeit) ermittelt.
Die mit der Umsetzung des Konzepts einhergehende Organisationsentwicklung innerhalb der kantonalen Verwaltung findet mit dem In-Kraft-Treten der Verordnung über die Organisation des öffentlichen Beschaffungswesens in der Verwaltung des Kantons Basel-Landschaft ihren Abschluss.
Mit dieser Verordnung sollen wirtschaftlich effiziente, rechtmässige und nachhaltige Beschaffungen der Kantonsverwaltung sichergestellt und die verwaltungsinternen Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten geregelt werden.
Parallel dazu wurde die Verordnung über Abschluss und Vollzug privatrechtlicher Verträge in der Verwaltung des Kantons Basel-Landschaft in Einklang mit der Verordnung über die Beschaffungsorganisation gebracht, sodass zwei sich ergänzende Informationen als Grundlage für das Handeln im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens in der Verwaltung des Kantons Basel-Landschaft zur Verfügung stehen.
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Verordnung über die Beschaffungsorganisation in der Verwaltung des Kantons Basel-Landschaf
- Anpassung der Verordnung über Abschluss und Vollzug privatrechtlicher Verträge
- Anpassung der Verordnung über Abschluss und Vollzug privatrechtlicher Verträge
Für Rückfragen
Beat Tschudin, Leiter Zentrale Beschaffungsstelle, Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD), 061 552 66 07