Vernehmlassungsverfahren Kantonaler Richtplan
24.04.2012
Kantonaler Richtplan Basel-Landschaft (KRIP): Start des Vernehmlassungsverfahrens zur Anpassung 2012
Der Regierungsrat hat die Anpassung 2012 des Kantonalen Richtplans (KRIP) mit Beschluss vom 24. April 2011 zur Durchführung des Vernehmlassungsverfahrens verabschiedet.
Gemäss dem Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG) vom 22. Juni 1979 werden Richtpläne grundsätzlich überprüft und nötigenfalls angepasst, wenn sich die Verhältnisse geändert haben, sich neue Aufgaben stellen oder eine gesamthaft bessere Lösung möglich ist. Im Rahmen des Richtplanverfahrens können aber auch Aufträge des Parlaments an den Regierungsrat, Aufträge des Bundesrats an den Kanton sowie erledigte Aufträge zu Anpassungen führen.
Mit der Landratsvorlage zur Anpassung 2012 des Kantonalen Richtplans sollen insgesamt sechs Objektblätter sowie die Richtplangesamtkarte angepasst werden. Der Anpassungsbedarf ergibt sich konkret wie folgt:
Der Regierungsrat hat die Anpassung 2012 des Kantonalen Richtplans (KRIP) mit Beschluss vom 24. April 2011 zur Durchführung des Vernehmlassungsverfahrens verabschiedet.
Gemäss dem Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG) vom 22. Juni 1979 werden Richtpläne grundsätzlich überprüft und nötigenfalls angepasst, wenn sich die Verhältnisse geändert haben, sich neue Aufgaben stellen oder eine gesamthaft bessere Lösung möglich ist. Im Rahmen des Richtplanverfahrens können aber auch Aufträge des Parlaments an den Regierungsrat, Aufträge des Bundesrats an den Kanton sowie erledigte Aufträge zu Anpassungen führen.
Mit der Landratsvorlage zur Anpassung 2012 des Kantonalen Richtplans sollen insgesamt sechs Objektblätter sowie die Richtplangesamtkarte angepasst werden. Der Anpassungsbedarf ergibt sich konkret wie folgt:
S 1.2 Siedlungsbegrenzung
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Auftrag Landrat
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S 4.2 Standorte für verkehrsintensive Einrichtungen
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Empfehlung ARE
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L 1.2 Raumbedarf Fliessgewässer
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Änderung Gewässerschutzgesetz
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L 2.2 Fruchtfolgeflächen
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Auftrag Bundesrat
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L 3.3 BLN-Objekte (neu)
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Auftrag Bundesrat
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VE 1.3 Mobilfunkanlagen
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Erledigter Auftrag des Landrats
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Die Änderung des eidg. Gewässerschutzgesetzes führt nicht nur zu einer Richtplananpassung, sondern bedingt auch eine Anpassung des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG).
Bevor die Vorlagen zur Anpassung 2012 des Kantonalen Richtplans und zur Anpassung der kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes vom Regierungsrat zuhanden des Landrates verabschiedet werden können,ist unter Berücksichtigung des Bundesgesetzes über die Raumplanung ("Information und Mitwirkung") eine öffentliche Vernehmlassung durchzuführen.
Der Regierungsrat hat die Bau- und Umweltschutzdirektion mit der Durchführung des Vernehmlassungsverfahrens zur Anpassung des KRIP und parallel des RBG beauftragt.
Hinweise für das Mitwirkungsverfahren zum KRIP:
Auflagefrist: 7. Mai - 31. August 2012
Auflageorte: Amt für Raumplanung, Liestal
Gemeindeverwaltungen der Gemeinden des Kantons Basel-Landschaft
Internet: www.bl.ch/vernehmlassungen
Für Rückfragen: Dr. Martin Huber, Stv. Kantonsplaner, Amt für Raumplanung, Tel. 061 552 59 37