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13.08.2013
Vernehmlassung zur Änderung des Düngerrechtes
Vernehmlassung zur Änderung des Düngerrechtes: Schwermetallgrenzwerte beibehalten
Die aufgrund des technischen Fortschritts vorgesehenen Änderungen des Düngerrechts werden vom Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft mehrheitlich begrüsst. Vorbehalte macht die Regierung in Ihrer Vernehmlassungsantwort an das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) allerdings gegenüber den vorgesehenen Ausnahmebestimmungen zur Lockerung der Schwermetallgrenzwerte in Recyclingdüngern aus Klärschlammasche oder aus Tiermehlasche.
Als positiv bewertet die Regierung, dass durch die vorgesehene Harmonisierung des Düngerrechts mit den entsprechenden Bestimmungen der EU technische Handelshemmnisse abgebaut werden können.
Mit Bezug auf die geplante Lockerung der Schwermetallgrenzwerte in Recyclingdüngern aus Klärschlammasche oder aus Tiermehlasche gibt der Regierungsrat aber zu bedenken, dass der langfristige Schutz der Böden und ihrer Fruchtbarkeit gegen eine solche Lockerung sprächen. Insbesondere in die Böden eingebrachte Schwermetalle liessen sich nicht mehr entfernen. Die Regierung beantragt darum, den entsprechenden Passus zu streichen.
Die aufgrund des technischen Fortschritts vorgesehenen Änderungen des Düngerrechts werden vom Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft mehrheitlich begrüsst. Vorbehalte macht die Regierung in Ihrer Vernehmlassungsantwort an das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) allerdings gegenüber den vorgesehenen Ausnahmebestimmungen zur Lockerung der Schwermetallgrenzwerte in Recyclingdüngern aus Klärschlammasche oder aus Tiermehlasche.
Als positiv bewertet die Regierung, dass durch die vorgesehene Harmonisierung des Düngerrechts mit den entsprechenden Bestimmungen der EU technische Handelshemmnisse abgebaut werden können.
Mit Bezug auf die geplante Lockerung der Schwermetallgrenzwerte in Recyclingdüngern aus Klärschlammasche oder aus Tiermehlasche gibt der Regierungsrat aber zu bedenken, dass der langfristige Schutz der Böden und ihrer Fruchtbarkeit gegen eine solche Lockerung sprächen. Insbesondere in die Böden eingebrachte Schwermetalle liessen sich nicht mehr entfernen. Die Regierung beantragt darum, den entsprechenden Passus zu streichen.