- Basel-Landschaft
- Organisation
- Direktionen
- Bau- und Umweltschutzdirektion
- Medienmitteilungen
- Vernehmlassung: Klima- und Energielenkungssystem des Bundes
10.06.2015
Vernehmlassung: Klima- und Energielenkungssystem des Bundes
Der Regierungsrat lehnt den vom Bund zur Vernehmlassung vorgestellten Entwurf einer Verfassungsbestimmung für ein Klima- und Energielenkungssystem in dieser Form ab.
Der Regierungsrat begrüsst und unterstützt den Grundsatz der Energiestrategie 2050 des Bundes, Energie einzusparen und klimaschädliche Emissionen zu reduzieren. In seiner Energiestrategie 2012 setzt der Kanton dafür prioritär auf Energieeffizienzmassnahmen, die auf dem bisherigen Erfolgsfördersystem des „Baselbieter Energiepakets“ beruhen.
Die Kritik am vom Bund vorgesehenen Klima- und Energielenkungssystem betrifft vor allem die unsichere und fragwürdige Wirkung der vorgeschlagenen Massnahmen. Die angestrebten Verhaltensänderungen setzen sich – wenn überhaupt – sehr langsam um und sind deshalb zur Erreichung der ehrgeizigen Ziele für eine ab 2030 beginnende Ablösung der Kernenergie nicht geeignet. Die erfolgreichen Fördersysteme für Energieeffizienzmassnahmen bei Gebäuden zeigen hingegen messbar und nachweislich Reduktionen der Emissionen und des Energieverbrauchs.
Rücksicht auf Mieterinnen und Mieter
Im Weiteren ist eine Lenkungsabgabe in dieser Form kaum sozialverträglich. Die Schweiz ist ein Land mit einem hohen Anteil an Mieterinnen und Mietern. Diese können nur einen kleinen Teil ihres Energieverbrauchs durch energiesparenderes Verhalten beeinflussen. Beim grossen Anteil der Wärmeenergie sind sie auf die Umsetzung von Effizienzmassnahmen seitens der Eigentümerschaft angewiesen. Weil der Bund eine vollständige Rückvergütung der Abgaben erst ab 2045 vorsieht, werden die Haushalte und die Wirtschaft im Kanton über zwei Jahrzehnte zusätzlich belastet, was dem Standort schadet.
Kompetenz bei den Massnahmen an Gebäuden
Zudem möchte der Bund zunehmend Kompetenzen bei den Massnahmen an Gebäuden. Die heutige Zuordnung der alleinigen Kompetenz für Effizienzmassnahmen im Gebäudebereich an die Kantone sollte aber beibehalten werden. Eine Vermischung würde die Antragsteller für Fördermassnahmen verunsichern und die heutigen Abläufe unnötig erschweren.
> Vernehmlassung
Für Rückfragen
Alberto Isenburg, Leiter Amt für Umweltschutz und Energie, Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD), 061 552 55 01
Der Regierungsrat begrüsst und unterstützt den Grundsatz der Energiestrategie 2050 des Bundes, Energie einzusparen und klimaschädliche Emissionen zu reduzieren. In seiner Energiestrategie 2012 setzt der Kanton dafür prioritär auf Energieeffizienzmassnahmen, die auf dem bisherigen Erfolgsfördersystem des „Baselbieter Energiepakets“ beruhen.
Die Kritik am vom Bund vorgesehenen Klima- und Energielenkungssystem betrifft vor allem die unsichere und fragwürdige Wirkung der vorgeschlagenen Massnahmen. Die angestrebten Verhaltensänderungen setzen sich – wenn überhaupt – sehr langsam um und sind deshalb zur Erreichung der ehrgeizigen Ziele für eine ab 2030 beginnende Ablösung der Kernenergie nicht geeignet. Die erfolgreichen Fördersysteme für Energieeffizienzmassnahmen bei Gebäuden zeigen hingegen messbar und nachweislich Reduktionen der Emissionen und des Energieverbrauchs.
Rücksicht auf Mieterinnen und Mieter
Im Weiteren ist eine Lenkungsabgabe in dieser Form kaum sozialverträglich. Die Schweiz ist ein Land mit einem hohen Anteil an Mieterinnen und Mietern. Diese können nur einen kleinen Teil ihres Energieverbrauchs durch energiesparenderes Verhalten beeinflussen. Beim grossen Anteil der Wärmeenergie sind sie auf die Umsetzung von Effizienzmassnahmen seitens der Eigentümerschaft angewiesen. Weil der Bund eine vollständige Rückvergütung der Abgaben erst ab 2045 vorsieht, werden die Haushalte und die Wirtschaft im Kanton über zwei Jahrzehnte zusätzlich belastet, was dem Standort schadet.
Kompetenz bei den Massnahmen an Gebäuden
Zudem möchte der Bund zunehmend Kompetenzen bei den Massnahmen an Gebäuden. Die heutige Zuordnung der alleinigen Kompetenz für Effizienzmassnahmen im Gebäudebereich an die Kantone sollte aber beibehalten werden. Eine Vermischung würde die Antragsteller für Fördermassnahmen verunsichern und die heutigen Abläufe unnötig erschweren.
> Vernehmlassung
Für Rückfragen
Alberto Isenburg, Leiter Amt für Umweltschutz und Energie, Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD), 061 552 55 01