- Basel-Landschaft
- Organisation
- Direktionen
- Bau- und Umweltschutzdirektion
- Medienmitteilungen
- Vernehmlassung: Änderungen der Luftreinhalte-Verordnung
09.12.2014
Vernehmlassung: Änderungen der Luftreinhalte-Verordnung
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft befürwortet in seiner Vernehmlassungsantwort die Änderungsvorschläge des Bundes betreffend Luftreinhalte-Verordnung in den Bereichen stationäre Verbrennungsmotoren, Gasturbinen, weitere stationäre Anlagen sowie Brennstoffe und Marktüberwachung.
Der Regierungsrat begrüsst, dass die Schadstoffemissionen von Anlagen entsprechend dem Stand der Technik gesenkt werden und damit die Luftqualität verbessert wird. Dies ist notwendig, da die Belastung bei wesentlichen Immissionsparametern der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) oder internationaler Protokolle weiterhin übermässig ist. Das gilt besonders für Stickstoffverbindungen, Ozon und krebserregende Stoffe. Ausserdem sind die gegenwärtigen Bestimmungen in der LRV nicht mehr mit dem Vorsorgegrundsatz des Umweltschutzgesetzes vereinbar.
Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt, dass mit einer rechtzeitigen Senkung der Emissionsgrenzwerte entsprechend den technischen Möglichkeiten verhältnismässige und wirtschaftlich tragbare Anlagesanierungen erreicht werden.
Der Regierungsrat begrüsst, dass die Schadstoffemissionen von Anlagen entsprechend dem Stand der Technik gesenkt werden und damit die Luftqualität verbessert wird. Dies ist notwendig, da die Belastung bei wesentlichen Immissionsparametern der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) oder internationaler Protokolle weiterhin übermässig ist. Das gilt besonders für Stickstoffverbindungen, Ozon und krebserregende Stoffe. Ausserdem sind die gegenwärtigen Bestimmungen in der LRV nicht mehr mit dem Vorsorgegrundsatz des Umweltschutzgesetzes vereinbar.
Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt, dass mit einer rechtzeitigen Senkung der Emissionsgrenzwerte entsprechend den technischen Möglichkeiten verhältnismässige und wirtschaftlich tragbare Anlagesanierungen erreicht werden.