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08.10.2014
Verfügung zum B&B in Lausen
Das Bauinspektorat hat Anfang dieser Woche seine Verfügung zur Zonenkonformität des Betriebs des Bed and Breakfast (B&B) in Lausen eröffnet. Aus Datenschutzgründen wird über den Inhalt dieser Verfügung seitens der Verwaltung nicht kommuniziert.
Das Bauinspektorat fällt seine Entscheide weisungsungebunden. Seine Verfügungen können bei der Baurekurskommission angefochten werden. Die Entscheide der Baurekurskommission wiederum sind anfechtbar beim Kantonsgericht.
BAU- UND UMWELTSCHUTZDIREKTION, Kommunikation
Das Bauinspektorat fällt seine Entscheide weisungsungebunden. Seine Verfügungen können bei der Baurekurskommission angefochten werden. Die Entscheide der Baurekurskommission wiederum sind anfechtbar beim Kantonsgericht.
BAU- UND UMWELTSCHUTZDIREKTION, Kommunikation