- Basel-Landschaft
- Organisation
- Direktionen
- Bau- und Umweltschutzdirektion
- Medienmitteilungen
- Vereinfachung beim kleinen Baubewilligungsverfahren
18.12.2012
Vereinfachung beim kleinen Baubewilligungsverfahren
Die Einwohnergemeinden können künftig die Kompetenz zum Erlass von Verfügungen und Entscheiden im kleinen Baubewilligungsverfahren an ein einzelnes Gemeinderatsmitglied, eine Kommission oder an eine Amtsstelle innerhalb der Gemeindeverwaltung delegieren. Dies hat der Regierungsrat mit einer Änderung der Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz beschlossen.
Die Kompetenzdelegation bezieht sich nur auf das so genannte kleine Baubewilligungsverfahren. Das kantonale Baubewilligungsverfahren ist durch die Kompetenzdelegation nicht tangiert.
Die Gemeinden können nun die personelle Organisation und Ausgestaltung des kleinen Baubewilligungsverfahrens an ihre Bedürfnisse anpassen. Sie müssen das aber in einer Reglementsbestimmung (Gemeindereglement) festschreiben.
Die Verordnungsänderung tritt am 1. Februar 2013 in Kraft.
vgl. Chronologische Gesetzessammlung
Die Kompetenzdelegation bezieht sich nur auf das so genannte kleine Baubewilligungsverfahren. Das kantonale Baubewilligungsverfahren ist durch die Kompetenzdelegation nicht tangiert.
Die Gemeinden können nun die personelle Organisation und Ausgestaltung des kleinen Baubewilligungsverfahrens an ihre Bedürfnisse anpassen. Sie müssen das aber in einer Reglementsbestimmung (Gemeindereglement) festschreiben.
Die Verordnungsänderung tritt am 1. Februar 2013 in Kraft.
vgl. Chronologische Gesetzessammlung