UVEK-Entscheid für den Sanierungstunnel Belchen

13.07.2012
Das UVEK entscheidet sich nach Vorliegen der Ergebnisse einer Zusatzstudie für den Bau des Sanierungstunnels Belchen. Diese dritte Röhre dient nicht der Kapazitätserweiterung, stellt jedoch sicher, dass auch während der periodisch anstehenden grossen Sanierungsarbeiten im Belchentunnel der A2 stets zwei Fahrstreifen pro Richtung zur Verfügung stehen. Die Zusatzstudie ergab, dass eine minimale Instandsetzung der bestehenden beiden Röhren in reiner Nachtarbeit zwar ohne wesentliche Auswirkungen auf den Verkehr möglich wäre, jedoch viel zu lange dauern würde, kostenintensiv und qualitativ nicht nachhaltig wäre.

Die vom Bundesamt für Strassen (ASTRA) in Auftrag gegebenen Zusatzabklärungen zur Instandsetzung des A2 Belchentunnels sind abgeschlossen. Jürg Röthlisberger, stellvertretender Direktor des ASTRA, stellte die Ergebnisse am Donnerstag, 12. Juli 2012, Regierungspräsidentin Sabine Pegoraro, Bau- und Umweltschutzdirektorin des Kantons Basel-Landschaft, und Regierungsrat Walter Straumann, Bau- und Justizdirektor des Kantons Solothurn, vor. Dabei teilte er den Kantonsvertretern mit, dass das UVEK nach Studium der Zusatzabklärungen dem Bau eines Sanierungstunnels Belchen (STB) zugestimmt hat. Das heisst, die bestehenden beiden Tunnelröhren werden westlich um eine dritte Röhre mit zwei Fahrspuren ergänzt. Damit soll sichergestellt werden, dass unter allen Betriebszuständen (Sanierung, Unterhalt, Unfall) immer zwei Fahrspuren pro Richtung für den Verkehr offen sind. Jürg Röthlisberger betonte, dass es sich dabei nicht um eine Kapazitätserweiterung handelt, da für einen Sechsspurbetrieb keine Rechtsgrundlage besteht.

Zusatzabklärung
Die im genehmigten Ausführungsprojekt veranschlagten Kosten für den Sanierungstunnel Belchen beliefen sich auf rund 270 Millionen Franken. Während der Erarbeitung des Detailprojekts wurden zusätzliche geologische Abklärungen wie Sondierbohrungen und Sprengversuche durchgeführt sowie die neuesten Erkenntnisse und Erfahrungen von Baustellen anderer Juratunnel berücksichtigt. Die neuen Normen betreffend Tunnelsicherheit sind zu berücksichtigen. Daraus resultieren aktualisierte Kosten für den STB von rund 500 Millionen Franken.

Diese Kostensteigerung veranlasste das ASTRA, eine Machbarkeitsstudie zur Instandsetzung des Belchentunnels ohne Sanierungstunnel, analog dem laufenden Projekt Cityring Luzern, durchzuführen. Abgeklärt wurde, ob und mit welchen Konsequenzen bezüglich Kosten, Terminen und Qualität die beiden bestehenden Tunnelröhren am Belchen auch ausschliesslich während verkehrsarmer Zeiten instandgesetzt werden könnten.
Es zeigt sich, dass die A2 zwischen den Verzweigungen Augst und Härkingen ein stark vom Freizeitverkehr geprägtes Verkehrsaufkommen aufweist (erhöhter Verkehr während den Ferienzeiten und an Wochenenden). Die Nächte von Freitag auf Samstag und die Wochenenden entfallen daher für ein Gegenverkehrsregime. Verglichen mit dem Projekt Cityring Luzern, wo jeweils an ca. 25 Wochenenden pro Jahr gearbeitet werden kann, stehen somit am Belchen faktisch keine Wochenenden für Bauarbeiten resp. für Gegenverkehr in der anderen Tunnelröhre zur Verfügung.

Die Zusatzabklärungen zeigten zwar auf, dass eine minimale Instandsetzung allein während Nachtarbeiten möglich wäre, ohne dass Verkehrsbehinderungen aufträten. Allerdings wären bereits für diese minimale Instandsetzung, die keine Verbesserung der Tragkonstruktion des Tunnelgewölbes beinhalten kann, rund 3000 Sperrnächte nötig, was je Fahrtrichtung einen Tunnelbetrieb im Gegenverkehr während sechs Jahren bedeuten würde. Vor Beginn der Sanierungsarbeiten wäre zudem der Bau eines Werkleitungsstollens unumgänglich. Damit würde sich die Bauzeit für die minimale Sanierung am Belchen über rund 16 Jahre erstrecken. Kurz nach Abschluss eines Sanierungszyklus müsste folglich bereits der nächste beginnen. Die Kosten für die minimale Instandsetzung des Belchentunnels ohne Sanierungstunnel werden auf rund 400 Millionen Franken veranschlagt.

Aufgrund dieser Ergebnisse hat das UVEK dem Bau des Sanierungstunnels Belchen mit angepassten Realisierungskosten in der Grössenordnung von rund 500 Millionen Franken zugestimmt. Die Kantone Basel-Landschaft und Solothurn nehmen diesen Entscheid des Bundes mit Genugtuung zur Kenntnis, trägt er doch dem volkswirtschaftlichen Bedürfnis der Nordwestschweiz nach einer dauerhaft leistungsfähigen Nationalstrassenverbindung zwischen Juranordfuss und Mittelland optimal Rechnung.

Terminplan (optimal)
bis Ende 2012: Fertigstellen der Detailprojekte Bau
2013 bis 2015: Submissionsverfahren Bau
2015: Start Vorarbeiten *)
2016: Vortriebsbeginn der Hauptröhre *)
2018: BSA-Installationen und Prüf-/Testphase
2022: Inbetriebnahme

*) Vorbehältlich der Jahreskreditgenehmigungen im Rahmen des Budgetprozesses.
Kontakt
Esther Widmer, Beauftragte Information und Kommunikation ASTRA, Infrastruktur-Filiale Zofingen
Tel. 062 745 75 06 / 079 446 48 83

13. Juli 2012