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10.01.2011
Umweltkontrollen im Auto- und Transportgewerbe: BL tritt Kooperation mit dem Autogewerbeverband Schweiz (AGVS) bei
Im Kanton Basel-Landschaft gibt es rund 270 Betriebe im Automobil- und Transportgewerbe. Diese müssen die Umweltschutzbestimmungen einhalten. Künftig wird dies in enger Kooperation mit der Branche kontrolliert. Das Amt für Umweltschutz und Energie schliesst sich dazu einer Kooperationsvereinbarung mit dem Autogewerbeverband Schweiz (AGVS) an, die bisher von 16 Kantonen unterzeichnet wurde. Damit wird in einem weiteren Bereich ein gesamtschweizerisch einheitlicher Vollzug sichergestellt.
Die rund 270 Betriebe des Automobil- und des Transportgewerbes im Kanton - darunter fallen zum Beispiel Autoreparaturbetriebe, Transportbetriebe und Werkhöfe - lagern und benutzen Stoffe und Flüssigkeiten, die umweltgefährdend sein können. Sie müssen deshalb zum Schutz der Umwelt gesetzliche Bestimmungen einhalten. Dies wird künftig im Auftrag des Amts für Umweltschutz und Energie durch das Umweltinspektorat des Autogewerbeverband Schweiz (AGVS) überwacht.
Durch die Zusammenarbeit zwischen Behörde und Branche soll der Umweltstandard im Automobil- und Transportgewerbe auf dem erreichten hohen Niveau gehalten und weiter entwickelt werden. Sowohl das Umweltschutz- als auch das Gewässerschutzgesetz sehen die Möglichkeit zur Übertragung von Kontrollaufgaben an betroffene Branchen ausdrücklich vor.
Branche nimmt Eigenverantwortung wahr
Partner der bislang 16 beteiligten Kantone ist der Autogewerbeverband Schweiz (AGVS), welcher in den letzten Jahren ein eigenes Umweltinspektorat aufgebaut hat. Dieses regelt die durchzuführenden Kontrollen und vergibt den "Fachausweis für Betriebskontrollen im Auto- und Transportgewerbe" an Fachleute, welche die entsprechende Ausbildung erfolgreich absolviert haben. Der AGVS ist überdies bereits seit den 1990-er Jahren schweizweit für die Kontrollen der Benzindampfrückführung zuständig.
Im Kanton Basel-Landschaft werden die Betriebe des Auto- und Transportgewerbes künftig alle 3 Jahre durch eine Fachfirma kontrolliert. Die Kontrollen umfassen die Bereiche Abwasser, Abfall, Lagerung von wassergefährdenden Flüssigkeiten sowie den Umgang mit Kältemitteln. Sie sind für die Betriebe wie bisher kostenlos, sofern kein Mangel festgestellt wird. Die Kosten werden gemäss Gesetz durch den Kanton getragen und über die Abwasserrechnung allen Abwasserproduzenten überwälzt. Nachkontrollen bei Mängeln hingegen werden den Betrieben - ebenfalls wie bisher - belastet.
Behörden lenken und überwachen
Die Umsetzung der Betriebskontrollen wird durch die Vertreter der Branche und der Kantone gemeinsam überwacht. Die Behörden können jederzeit Stichprobenkontrollen durchführen. Das Erlassen von Verfügungen und deren Durchsetzung bleibt weiterhin in der Kompetenz des Amts für Umweltschutz und Energie.
BAU- UND UMWELTSCHUTZDIREKTION, Kommunikation
Für Rückfragen:
Roland Bono, Amt für Umweltschutz und Energie, Tel. 061 552 61 11
Liestal, 10. Januar 2011
Die rund 270 Betriebe des Automobil- und des Transportgewerbes im Kanton - darunter fallen zum Beispiel Autoreparaturbetriebe, Transportbetriebe und Werkhöfe - lagern und benutzen Stoffe und Flüssigkeiten, die umweltgefährdend sein können. Sie müssen deshalb zum Schutz der Umwelt gesetzliche Bestimmungen einhalten. Dies wird künftig im Auftrag des Amts für Umweltschutz und Energie durch das Umweltinspektorat des Autogewerbeverband Schweiz (AGVS) überwacht.
Durch die Zusammenarbeit zwischen Behörde und Branche soll der Umweltstandard im Automobil- und Transportgewerbe auf dem erreichten hohen Niveau gehalten und weiter entwickelt werden. Sowohl das Umweltschutz- als auch das Gewässerschutzgesetz sehen die Möglichkeit zur Übertragung von Kontrollaufgaben an betroffene Branchen ausdrücklich vor.
Branche nimmt Eigenverantwortung wahr
Partner der bislang 16 beteiligten Kantone ist der Autogewerbeverband Schweiz (AGVS), welcher in den letzten Jahren ein eigenes Umweltinspektorat aufgebaut hat. Dieses regelt die durchzuführenden Kontrollen und vergibt den "Fachausweis für Betriebskontrollen im Auto- und Transportgewerbe" an Fachleute, welche die entsprechende Ausbildung erfolgreich absolviert haben. Der AGVS ist überdies bereits seit den 1990-er Jahren schweizweit für die Kontrollen der Benzindampfrückführung zuständig.
Im Kanton Basel-Landschaft werden die Betriebe des Auto- und Transportgewerbes künftig alle 3 Jahre durch eine Fachfirma kontrolliert. Die Kontrollen umfassen die Bereiche Abwasser, Abfall, Lagerung von wassergefährdenden Flüssigkeiten sowie den Umgang mit Kältemitteln. Sie sind für die Betriebe wie bisher kostenlos, sofern kein Mangel festgestellt wird. Die Kosten werden gemäss Gesetz durch den Kanton getragen und über die Abwasserrechnung allen Abwasserproduzenten überwälzt. Nachkontrollen bei Mängeln hingegen werden den Betrieben - ebenfalls wie bisher - belastet.
Behörden lenken und überwachen
Die Umsetzung der Betriebskontrollen wird durch die Vertreter der Branche und der Kantone gemeinsam überwacht. Die Behörden können jederzeit Stichprobenkontrollen durchführen. Das Erlassen von Verfügungen und deren Durchsetzung bleibt weiterhin in der Kompetenz des Amts für Umweltschutz und Energie.
BAU- UND UMWELTSCHUTZDIREKTION, Kommunikation
Für Rückfragen:
Roland Bono, Amt für Umweltschutz und Energie, Tel. 061 552 61 11
Liestal, 10. Januar 2011