Trinkwasserversorgung Vordere Frenke und Ergolz: Freigabe
25.02.2015
Kantonales Labor gibt die gesperrten Pumpwerke wieder frei
Die seit heute Mittwoch vorliegenden Analysen des Kantonalen Labors haben ergeben, dass die Qualität des Grundwassers entlang der Frenke einwandfrei ist. Weil auch die Messwerte im Auslauf der ARA Frenke 2 in Niederdorf schon seit dem letzten Samstag im Normalbereich liegen, hat das Kantonale Labor heute Morgen entschieden, dass die gesperrten Grundwasserpumpwerke in Hölstein, Bubendorf, Liestal, Füllinsdorf und Frenkendorf und die Helgenweidquellen (Hölstein) wieder in Betrieb genommen werden dürfen.
Für das Kantonale Labor mussten für diesen Entscheid zwei Kriterien erfüllt sein: Die Qualität des Grundwassers muss einwandfrei sein und es muss mit Sicherheit von einer stabilen Situation in der ARA ausgegangen werden dürfen. Da beide Voraussetzungen erfüllt sind, gab das Kantonale Labor die gesperrten Pumpwerke und Quellen wieder frei. Über den genauen Zeitpunkt, wann die Pumpen wieder eingeschaltet werden, entscheiden die Gemeinden.
Die Notwasserversorgung für die Gemeinde Bubendorf wird erst am Freitag wieder abgehängt, damit die Wasserversorgung störungsfrei auf Normalbetrieb umgestellt werden kann. Der Aufruf an die Bubendörfer Bevölkerung, sparsam mit dem Trinkwasser umzugehen, bleibt darum morgen Donnerstag weiterhin in Kraft. Bis zum Freitag werden alle Haushaltungen per Flugblatt darüber informiert, dass der Appell zum Wassersparen aufgehoben ist. Die Hotline des Kantonalen Krisenstabes (Tel. 0800 800 112) wird so lange weiterbetrieben.
Als Frühwarnsystem bleibt die am 22. Januar 2015 in der ARA Frenke 2 installierte online-Sonde dauerhaft in Betrieb. Weiterhin überwachen wird das Kantonale Labor die Qualität des Trinkwassers. Der Rero AG in Waldenburg, die in der Nacht auf Donnerstag, 19. Februar mit der Einleitung von Cyanid die Mikrobiologie in der ARA Frenke2 in Niederdorf geschädigt hatte, bleibt es auf Anordnung des Amtes für Umweltschutz und Energie (AUE) untersagt, Produktionsabwasser in die ARA einzuleiten. Dieses Verbot kann dann aufgehoben werden, wenn die Firma für die gesetzeskonforme Vorbehandlung ihrer Abwässser Gewähr bietet.
Wie in solchen Fällen üblich wird das AUE rechtliche Schritte gegen den Verursacher einleiten. Grundsätzlich gilt dabei bis zu einem rechtsgültigen Entscheid der Strafverfolgungsbehörde die Unschuldsvermutung.
BAU- UND UMWELTSCHUTZDIREKTION, Kommunikation
Für das Kantonale Labor mussten für diesen Entscheid zwei Kriterien erfüllt sein: Die Qualität des Grundwassers muss einwandfrei sein und es muss mit Sicherheit von einer stabilen Situation in der ARA ausgegangen werden dürfen. Da beide Voraussetzungen erfüllt sind, gab das Kantonale Labor die gesperrten Pumpwerke und Quellen wieder frei. Über den genauen Zeitpunkt, wann die Pumpen wieder eingeschaltet werden, entscheiden die Gemeinden.
Die Notwasserversorgung für die Gemeinde Bubendorf wird erst am Freitag wieder abgehängt, damit die Wasserversorgung störungsfrei auf Normalbetrieb umgestellt werden kann. Der Aufruf an die Bubendörfer Bevölkerung, sparsam mit dem Trinkwasser umzugehen, bleibt darum morgen Donnerstag weiterhin in Kraft. Bis zum Freitag werden alle Haushaltungen per Flugblatt darüber informiert, dass der Appell zum Wassersparen aufgehoben ist. Die Hotline des Kantonalen Krisenstabes (Tel. 0800 800 112) wird so lange weiterbetrieben.
Als Frühwarnsystem bleibt die am 22. Januar 2015 in der ARA Frenke 2 installierte online-Sonde dauerhaft in Betrieb. Weiterhin überwachen wird das Kantonale Labor die Qualität des Trinkwassers. Der Rero AG in Waldenburg, die in der Nacht auf Donnerstag, 19. Februar mit der Einleitung von Cyanid die Mikrobiologie in der ARA Frenke2 in Niederdorf geschädigt hatte, bleibt es auf Anordnung des Amtes für Umweltschutz und Energie (AUE) untersagt, Produktionsabwasser in die ARA einzuleiten. Dieses Verbot kann dann aufgehoben werden, wenn die Firma für die gesetzeskonforme Vorbehandlung ihrer Abwässser Gewähr bietet.
Wie in solchen Fällen üblich wird das AUE rechtliche Schritte gegen den Verursacher einleiten. Grundsätzlich gilt dabei bis zu einem rechtsgültigen Entscheid der Strafverfolgungsbehörde die Unschuldsvermutung.
BAU- UND UMWELTSCHUTZDIREKTION, Kommunikation