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23.08.2011
Tramverlängerung Pratteln-Augst: Anpassung des kantonalen Richtplans beantragt
Zwecks Optimierung der Linienführung bei der Tramverlängerung Pratteln-Augst beantragt der Regierungsrat dem Landrat eine Anpassung des kantonalen Richtplans. Die Anpassung des Kantonalen Richtplans tritt mit rechtskräftigem Beschluss des Landrates in Kraft, bedarf aber der nachträglichen Genehmigung durch den Bundesrat. Der Regierungsrat hat die Vorlage heute zu Handen des Landrats verabschiedet.
Nach der Zustimmung zum Spezialrichtplan "Salina-Raurica" durch den Landrat ist eine Studie zur Machbarkeit der Tramverlängerung Pratteln-Längi erstellt worden. Diese kommt zum Ergebnis, dass die im Spezialrichtplan und im Richtplan festgelegte Tramtrassee nicht optimal ist, und es alternative Linienführungen gibt, die eine höhere Attraktivität und somit ein höheres Nutzerpotenzial aufweisen.
Für die neue Linienführung der Tramverlängerung ist eine Anpassung des kantonalen Richtplans mittels Landratsbeschluss erforderlich.
Im Rahmen der öffentlichen Vernehmlassung wurde der Anpassung des kantonalen Richtplans von allen Mitwirkenden zugestimmt.
Die Bau- und Umweltschutzdirektion unterbreitet die vom Amt für Raumplanung ausgearbeitete Landratsvorlage zur Genehmigung und Weiterleitung.
Auskünfte: Martin Kolb, Leiter Amt für Raumplanung, 061 552 59 33