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09.12.2014
Totalrevision Störfallverordnung 2014
Die Revision der Störfallverordnung per 1. Juni 2015 verläuft parallel zur Revision der Chemikalienverordnung mit der Einführung des Gefahrenklassierungssystems GHS (Globally Harmonized System) für Stoffe und Zubereitungen. Damit führt die Schweiz analog zur EU das im Rahmen der Vereinten Nationen entwickelte neue Chemikalienklassierungssystem ein. Der Regierungsrat begrüsst die Totalrevision der Störfallverordnung.
Das Chemikalienklassierungssystem harmonisiert weltweit die Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Chemikalien. Dadurch muss auch die Störfallverordnung (StFV) revidiert werden, da ihr Geltungsbereich von dieser Einstufung abhängt. Verbunden mit der notwendigen Revision erfolgt gleichzeitig eine Optimierung. Sie reduziert die Anzahl der Betriebe mit geringem Gefahrenpotenzial, die der StFV unterstellt sind, fokussiert stärker auf die störfallrelevanten Anlagen und Betriebe mit speziellen Stoffen bzw. Organismen und gibt klare Vorgaben für die behördlichen Kontrollen sowie die Information der Öffentlichkeit.
Verbesserungspotenziale werden bei der Definition der Mikroorganismen und für einen definierten Umgang mit Sicherheitsmassnahmen vorgeschlagen.
Das Chemikalienklassierungssystem harmonisiert weltweit die Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Chemikalien. Dadurch muss auch die Störfallverordnung (StFV) revidiert werden, da ihr Geltungsbereich von dieser Einstufung abhängt. Verbunden mit der notwendigen Revision erfolgt gleichzeitig eine Optimierung. Sie reduziert die Anzahl der Betriebe mit geringem Gefahrenpotenzial, die der StFV unterstellt sind, fokussiert stärker auf die störfallrelevanten Anlagen und Betriebe mit speziellen Stoffen bzw. Organismen und gibt klare Vorgaben für die behördlichen Kontrollen sowie die Information der Öffentlichkeit.
Verbesserungspotenziale werden bei der Definition der Mikroorganismen und für einen definierten Umgang mit Sicherheitsmassnahmen vorgeschlagen.